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Rassismus in Deutschland überwinden
Wolfgang Künzel
Der Parallelbericht des FORUMS MENSCHENRECHTE
Während sich die
deutsche Regierungspolitik international als
untadeliger Hüter der Menschenrechte geriert, sind
rassistisch motivierte Menschenrechtsverletzungen in
der Bundesrepublik Deutschland zu einem umfassenden
sozialen Problem geworden. Die maßgeblichen
politischen Entscheidungsträger neigen entweder zu
Unterschätzung und Bagatellisierung der damit
verbundenen Gefahren für die Gesellschaft oder
beschränken sich auf kampagnenhafte Empörungsrhetorik.
Es gibt Defizite bei
der Ausarbeitung einer umfassenden Strategie für den
Kampf gegen Rassismus. Die Unterstützung für
antirassistische Initiativen ist unzureichend. In der
Tätigkeit des FORUMS MENSCHENRECHTE ist der Kampf
gegen Rassismus und rassistische Diskriminierung
zu einem Schwerpunktthema geworden. Die
Mitgliedsorganisationen des Forums verstehen sich als
zivilgesellschaftliche Akteure, die sich mit eigenen
Beiträgen und Maßnahmen für die Beseitigung aller
Formen rassistischer Diskriminierung engagieren.
Bereits im vergangenen Jahr war ein »Memorandum gegen
Rassismus« verfasst worden, um vor allem in der
deutschen Öffentlichkeit sowohl die Einsicht in die
Notwendigkeit der entschlossenen und umfassenden
Auseinandersetzung mit dem Rassismus und seinen
Ursachen zu befördern als auch klare
Handlungsorientierungen für die politische
Entscheidungsfindung in Staat und Gesellschaft zu
geben. Das Memorandum informiert über die
internationalen rechtlichen Grundlagen, die eine
weltweite Ächtung jeglicher rassistischer
Diskriminierung verlangen.
Prägnant werden die
wichtigsten in Deutschland vorkommenden Formen
rassistischer Diskriminierung skizziert und die
erheblichen strukturellen Defizite der
Rassismusbekämpfung benannt. Es werden konkrete
Anforderungen an die Politik und auch an die
zivilgesellschaftlichen Organisationen
herausgearbeitet. Insbesondere gibt das Memorandum
wertvolle inhaltliche Hinweise für die Gestaltung
eines nationalen Aktionsplanes gegen Rassismus. Leider
hat die Bundesregierung, die seit der Weltkonferenz
gegen Rassismus (Durban, Südafrika 2001) gefordert
ist, einen solchen Plan für Deutschland zu erstellen,
diese Anregungen bisher kaum berücksichtigt.
Im Rahmen des
Staatenberichtsverfahrens der Vereinten Nationen ist
die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
inzwischen einer Pflicht aus internationalen Abkommen
zur Bekämpfung des Rassismus nachgekommen und hat dem
UN-Ausschuss zur Bekämpfung rassistischer
Diskriminierung (CERD) den turnusmäßig fälligen 16.
bis 18. Staatenbericht über den Stand der Umsetzung
der Antirassismus-Konvention vorgelegt. Dieser Bericht
verweist ausführlich auf verfassungs- und andere
rechtliche Grundlagen, die Rassismus in Deutschland
verhindern sollen. Die gesellschaftliche Realität wird
sehr idyllisch beschrieben und mit politischem
Eigenlob nicht gespart. Im Zusammenhang mit der
Vorlage von Staatenberichten haben die
Nichtregierungsorganisationen einzeln oder gemeinsam
die Möglichkeit, solche Berichte zu kommentieren und
zu ergänzen sowie divergierende Positionen und
Informationen in Form von Parallel- bzw.
Schattenberichten oder anderen Stellungnahmen an die
UNO-Gremien heranzutragen. Im Vorfeld der
Berichterstattung hat das FORUM MENSCHENRECHTE die
Möglichkeit genutzt, um die Recherchen der Experten
des UN-Ausschusses mit einer »list of issues«
(Frageliste) zu unterstützen. Diese Liste war sehr
nützlich, um auf die brisanten Probleme der
Auseinandersetzung mit dem Rassismus in Deutschland
aufmerksam zu machen. Der breit abgestimmte, auch von
der GBM mitgetragene Parallelbericht des FORUMS
MENSCHENRECHTE trägt den Titel »Rassismus in
Deutschland unterbinden«. Er enthält eine sehr
kritische Wertung der praktischen und gesetzlichen
Defizite, die es in Deutschland bei der Bekämpfung von
Rassismus und rassistischer Diskriminierung gibt und
die auch die Integration von Migrantinnen und
Migranten in Deutschland behindern. Der Staatenbericht
der Bundesregierung und der Parallelbericht
orientieren sich in Aufbau und Gliederung an der
Abfolge der Artikel des Internationalen Übereinkommens
zur Beseitigung jeder Form von rassistischer
Diskriminierung (ICERD). In der Einleitung zum
Parallelbericht des FORUMS MENSCHENRECHTE werden das
methodische Vorgehen und die Schwerpunktorientierung
erläutert. Ohne weitere ausführliche Erörterung wird
an dieser Stelle außerdem die Aufmerksamkeit des
UN-Ausschusses auf die Mitverantwortung der
Bundesregierung für die menschenunwürdige Situation
der Flüchtlinge an den EU-Außengrenzen gelenkt. Im
anschließenden Abschnitt »Grundsätzliche Erwägungen «
wird zunächst für klare Bestimmungen solcher Begriffe
wie »Rechtsextremismus«, »Rasse« und »Rassismus« und
deren politisch korrekten Gebrauch in politischen
Debatten plädiert. Kritisiert wird, dass die faktische
Gleichsetzung von Rechtsextremismus mit Rassismus an
vielen Stellen des Staatenberichtes die Sicht für die
Spezifik des Rassismus- Problems erschwert. Die
Behauptung der Bundesregierung, dass rassistische
Einstellungen in Deutschland rückläufig seien, wird
mit Hinweis auf soziologische Langzeitstudien
widerlegt, die nachweisen, dass sich starke
rassistische Einstellungen nicht nur in Randgruppen,
sondern in der Mitte der deutschen Gesellschaft
verfestigt haben. Bemängelt wird die unzureichende
Qualität der Datenerhebung und Statistik, welche in
Deutschland das wahre Ausmaß rassistischer
Diskriminierung verschleiert.
Der Parallelbericht
nutzt die Gelegenheit, um den UN-Gremien eine
kritische Wertung der bisherigen Arbeit der
Bundesregierung an einem Nationalen Aktionsplan gegen
Rassismus vorzutragen. Obwohl an einem solchen Plan
schon mehrere Jahre gearbeitet wird, fehlt es dem
bisher erstellten Entwurf sowohl an einer
problembewussten und selbstkritischen Beschreibung der
Wirklichkeit als auch an spezifischen, konkreten
Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus in Deutschland.
Die Einschätzungen und Wertungen zur Umsetzung der
einzelnen Artikel des Antirassismus- Übereinkommens
ICERD fallen in Regierungsbericht und Parallelbericht
ziemlich konträr aus.
Die Bundesregierung
argumentiert viel unter Hinweis auf die Vorzüge der
bundesdeutschen Gesetzgebung bei der Bekämpfung
rassistischer Handlungen. Hingegen bemängelt der
Parallelbericht, dass bestimmte gesetzliche
Bestimmungen und in vielen Fällen auch das praktische
Handeln von Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen
der Diskriminierung Vorschub leisten. Das FORUM
MENSCHENRECHTE verweist auf viele Unzulänglichkeiten
in der Gesetzgebung. Widerlegt wird die Auffassung der
Bundesregierung, dass Art. 3, Abs. 3, S. 1 des
Grundgesetzes bereits ausreichend sei, um jegliche
rassistische Diskriminierung im Bereich der
öffentlichen Verwaltung zu verhindern bzw. zu ahnden.
In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass es
bisher keine umfassende und ausdifferenzierte
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum
genannten Passus im Grundgesetz gibt und die
Überprüfung der Gesetze bzw. Exekutivnormen nicht
ausreicht.
Kritisch bewertet
werden im Parallelbericht auch Tendenzen zur Anwendung
des diskriminierenden »racial profiling« in der
Tätigkeit der deutschen Polizei. Bei dieser
rassistischen Profilbildung werden Merkmale wie
Hautfarbe, Sprache, Religionszugehörigkeit,
Staatsangehörigkeit, nationale bzw. ethnische Herkunft
ohne objektive und vernünftige Begründung im Rahmen
von verdachtsunabhängigen Kontrollen, Überwachungen,
Ermittlungen besonders polizeilich berücksichtigt. Die
seit mehreren Jahren wirkenden Bundesprogramme zur
Unterstützung antirassistischer Organisationen und
Initiativen bewertet das FORUM MENSCHENRECHTE als
positive Beiträge der Bundesrepublik im Sinne der
internationalen Antirassismus- Vereinbarungen.
Zugleich wird darauf verwiesen, dass eine
kontinuierliche antirassistische Arbeit zunehmend
erschwert worden ist, weil das Volumen der Förderung
inzwischen erheblich eingeschränkt wurde und dem
Opferschutz zu geringe Aufmerksamkeit gewidmet wird.
Im Zusammenhang mit der Forderung der Antirassismus-
Konvention nach Verbot von Organisationen, die
rassistische Diskriminierung fördern, wird im
Regierungsbericht das NPD-Verbotsverfahren nur kurz
gestreift, während im Parallelbericht dem UN-Ausschuss
recht ausführlich die Umstände des Verfahrens
geschildert werden und die Notwendigkeit seiner
Wiederaufnahme betont wird. Ein breiter Teil des
Parallelberichts bezieht sich auf Artikel 5 von ICERD,
der – ausgehend von anderen universellen
Menschenrechtsnormen – die Vertragsstaaten
verpflichtet,
• rassistische
Diskriminierung in jeder Form zu verbieten,
• bestehende
Diskriminierungen zu beseitigen und
• die Gleichheit jedes
Menschen vor dem Gesetz zu gewährleisten.
Generell wird in diesem
Zusammenhang vom FORUMMENSCHENRECHTE bemängelt, dass
in der Bundesrepublik Deutschland beim Umgang mit
Menschen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit die
internationalen Normen zum Schutz der Menschenrechte
nicht hinreichend umgesetzt werden. Zum Asylrecht wird
festgestellt, dass sich in Deutschland der
Flüchtlingsschutz und die Zugangsmöglichkeiten zu Asyl
nach der Asylrechtsänderung von 1993 in den letzten
Jahren erheblich verschlechtert haben. Ausführlich
kritisiert wird die restriktive Asylpolitik der
Bundesregierung (Abschiebepraktiken, wenig sensibler
Umgang mit besonders Schutzbedürftigen,
Diskriminierungen bei Sozialleistungen und in der
gesundheitlichen Versorgung, familienrechtliche
Benachteiligungen, »Residenzpflicht«, Rechtsvakuum für
Menschen, die ohne Papiere in Deutschland leben usw.).
Diesen Aspekten wie auch den problematischen aktuellen
Entwicklungen im Staatsbürgerschaftsrecht hat der
Staatenbericht kaum Aufmerksamkeit gewidmet. Das von
der Bundesregierung 2006 beschlossene Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz wird vom FORUM MENSCHENRECHTE
als ein Meilenstein für die von Diskriminierung
Betroffenen gewertet. Zugleich wird auf Lücken und
Probleme in diesem Gesetz aufmerksam gemacht, z. B.
diskriminierende Regelungen auf dem Wohnungsmarkt
sowie unzureichende Antidiskriminierungsberatung.
Obwohl Diskriminierungen wegen Religionszugehörigkeit
nicht explizit Gegenstand der Antirassismus-
Konvention sind, hat es der Parallelbericht angesichts
der realen Konflikte in Deutschland für erforderlich
gehalten, das Problem realer Diskriminierungen
aufgrund des Islam zu behandeln. Es wird eingeschätzt,
dass insbesondere nach dem 11. September 2001 die
ablehnenden Haltungen von Nicht-Muslimen gegenüber
Muslimen in Deutschland stark zugenommen haben. Im
Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung wird vom
Gesetzgeber offensichtlich eine generelle Bedrohung
durch den Islam unterstellt. Eine exponierte Rolle im
Kampf gegen Rassismus misst der Parallelbericht einer
systematischen und umfassenden Menschenrechtsbildung
bei, welche im Sinne des »Weltaktionsprogrammes
Menschenrechtsbildung « schulisch wie außerschulisch
erfolgen und auch benachteiligte Gruppen erreichen
muss. Dem Parallelbericht nachgestellt ist eine
übersichtliche Zusammenfassung von weit reichenden
Empfehlungen, die nach Auffassung des FORUMS
MENSCHENRECHTE bei der weiteren Umsetzung der
Antirassismus-Konvention Berücksichtigung finden
sollen. Der ICERD-Ausschuss hat diesem Empfehlungen
große Bedeutung beigemessen und sie teilweise sogar
wortwörtlich in seine »concluding observations«
übernommen. Gefordert wird u. a.:
• In Gesetzestexten und
Dokumenten sowie in Übersetzungen sollen gemäß einer
UNESCO-Empfehlung aus dem Jahre 1950 statt der Wörter
»Rasse « und »rassisch« die Begriffe »Rassismus« und
»rassistisch « verwendet werden.
• Maßnahmen zur
Bekämpfung von Rassismus dürfen nicht nur auf Menschen
mit rechtsextremen politischen Einstellungen zielen,
sondern müssen gesamtgesellschaftlich auf die Teile
der Bevölkerung angelegt werden, die zu rassistischen
Vorurteilen und Einstellungen neigen.
Die deutsche Politik
muss das Konzept der Bekämpfung des Rechtsextremismus
durch ein Konzept der Bekämpfung von Rassismus als
eigenes Themengebiet ergänzen. Rassistische Straftaten
sind von rechtsextremistischen Straftaten statistisch
zu unterscheiden, damit das Ausmaß rassistisch
motivierter Straftaten öffentlich wird. Die
rassistische Motivation beim Begehen einer Straftat
sollte sich stets strafverschärfend auswirken.
• Um Diskriminierungen
durch Behörden zu vermeiden, sollte der
Geltungsbereich des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes auf jegliches Handeln der
öffentlichen Verwaltung ausgedehnt werden.
• Die nationalen
Stellen zur Überwachung von Rassismus sollten von
unabhängigen Sachverständigen besetzt werden.
• Initiativen und
Einrichtungen zur Bekämpfung von Rassismus brauchen
eine langfristige finanzielle Basis.
• Zu prüfen ist die
Möglichkeit der Einleitung eines neuen NPD-
Verbotsverfahrens.
• Die Inhaftierung von
Flüchtlingen während des Asylverfahrens muss
abgeschafft werden.
• Die mit der so
genannten Residenzpflicht verbundene Beschränkung der
Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen und Asylbewerbern
ist aufzuheben.
• Sozialleistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz sind nicht als Sach-,
sondern als Geldleistungen zu gewähren.
• Der Familiennachzug
ist den Migranten zu erleichtern.
• Deutsche
Sprachkenntnisse sollten für Migranten nicht
Einreisebedingung sein, sondern durch Sprachkurse nach
der Einreise erworben werden können.
• Es sind Maßnahmen zu
treffen, um die mit der restriktiven
Ausländergesetzgebung verbundene erhebliche
Ungleichbehandlung von dauerhaft in Deutschland
lebenden Nichtstaatsangehörigen zu überwinden.
• Einbürgerungstests
dürfen nicht bestimmte Gruppen von
Einbürgerungswilligen diskriminieren und müssen sich
an dem Stoff orientieren, der für das Zusammenleben in
der Bundesrepublik erforderlich ist.
• Die doppelte
Staatsangehörigkeit ist grundsätzlich zu ermöglichen.
• Die Bundesrepublik
Deutschland sollte ihren Vorbehalt zur
UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen.
• Im Schulwesen ist
entsprechend den Empfehlungen des UN-
Sonderberichterstatters Muñoz zu verfahren, um
Diskriminierungen von Migrantenkindern künftig
möglichst zu verhindern. U. a. ist zu überprüfen, ob
das gegliederte Schulsystem nicht selbst
diskriminierende Wirkung entfaltet.
• Um die
Arbeitsmarktsituation von Menschen mit
Migrationshintergrund zu verbessern, sollte die
Antidiskriminierungsstelle des Bundes ihre
Möglichkeiten stärker nutzen.
• Die Praxis der
Anerkennung ausländischer Berufs- und
Bildungsabschlüsse muss verbessert werden.
• Im Rahmen des
Weltaktionsprogramms einer umfassenden
Menschenrechtsbildung müssen Menschenrechte und
Diskriminierungsfreiheit zentrale Ordnungsprinzipien
der Schulen werden.
Die Bedeutung des
Parallelberichts des FORUMS MENSCHENRECHTE geht weit
über die Berichterstattung vor dem UN-Ausschuss CERD
im August 2008 hinaus. Vor allem die auf gediegenen
Analysen beruhenden zahlreichen Empfehlungen stellen
wichtige Orientierungen und Herausforderungen sowohl
für politische Entscheidungsträger im Bund, in den
Ländern und in den Kommunen als auch für die
Menschenrechtsorganisationen in Deutschland dar.
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