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Dresden 2011 - interniert, zensiert, diffamiert
Ein Leserbrief von Hans Rentmeister
Auf dem Weg zu unserem genehmigten Versammlungsort am 19.2.2011 in Dresden wurden wir von einer Polizeitruppe eingekesselt. Wir konnten uns nur auf diesem engen Raum bewegen. Es gab weder ein rein oder raus. Wir waren auf offener Straße gefangen genommen worden. Es gab keine sanitäre oder andere Versorgung. Wir waren de facto temporär interniert. Rechtliche Grundlagen und Belehrungen fanden nicht statt. Wenn es überhaupt Rechtsgrundlagen für diese Maßnahmen geben sollte, so wurden sie uns nicht gesagt. Über rechtswidriges Handeln wurden wir nicht belehrt. Zwar waren mehrere Wasserwerfer vor Ort, aber kein Lautsprecherwagen, der uns hätte informieren können.
Schon diese Materialstruktur spricht für sich. Internierungslager gibt es vor, während und nach Kriegen. Ohne rechtsstaatliches Verfahren werden kollektivschuldnerisch Personen ohne jeden rechtlichen Schutz, weder strafrechtlich noch kriegsrechtlich, auf unbestimmte Zeit festgehalten, zumeist inhaftiert. Das ist das Wesen von Internierungslagern, gleichgültig wie man sie nennt: Internierungslager, Sonderlager, Konzentrationslager, Speziallager usw.
Am 19.2.2011 wurde ich in Dresden für mehrere Stunden interniert. Ich war gekommen, um friedlich, wie auch alle anderen Teilnehmer, dagegen zu protestieren, dass Nazis wieder ungeniert in Deutschland marschieren können. Schon meine Eltern und ihre Verwandten hatten gegen das Naziregime gekämpft und waren dafür in Konzentrationslager, Zuchthäuser und Gefängnisse gesperrt worden. Einer ist in Plötzensee hingerichtet worden.
Nach der Befreiung am 8.5.1945 haben die vier Siegermächte viele Personen interniert, die sie als Gefahr für ihre Sicherheit betrachteten. Es waren also jene, die sie als solche ansahen, die das Naziregime auch noch nach der Niederlage der Faschisten aktiv fortführen wollten. Nachfolger dieser Personen wollten am 19.2.11 in Dresden in altem Nazigeist marschieren.
Deutsche Politiker und Juristen sind dafür, dass sie marschieren dürfen. Ich, der dagegen bin, werde interniert. Es ist ohnehin höchste Zeit, die Internierungsabsichten für Ausländer und andere gefährliche Personen, wie sie in der Notstandsplanung der BRD vorgesehen sind, öffentlich zu machen.
Wählt man die Website: www.dresden-nazifrei.com an, so erhält man seit dem 19.2.2011 folgende Meldung: „Verboten Sie haben keine Berechtigung zum Zugriff auf / auf diesem Server.“ Wie hieß es im „Focus“ vom Freitag 01.08.2008 in Bezug auf China: „Wer im Reich der Mitte etwa unerwünschte Begriffe wie Tibet oder Taiwan in eine Suchmaschine eintippt, erhält die Fehlermeldung „Ihre Verbindung wurde unterbrochen.“ Dahinter steckt ein riesiger, für den Nutzer undurchschaubarer Spitzelapparat, an dem etwa 30 000 Internetpolizisten mitarbeiten.“ Nur ein Böswilliger kann da denken, es gäbe bei uns keine Zensur für Meinungsäußerungen und Aktivitäten von Antifaschisten.
Da berufen sich Richter, die sich möglicherweise in einer Traditionslinie seit 1933 befinden, auf das grundgesetzlich verankerte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Bei ihrem Blick scheinen sie auf einem Auge blind zu sein. Artikel 9 des Grundgesetzes lautet: „(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. (2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“ (Unterstreichung H.R.) Mögen uns die Politiker und Juristen mal erklären, inwieweit die Naziorganisationen, die am 19.2.11 in Dresden marschieren wollten, den „Gedanken der Völkerverständigung“ einhalten. Wer ist nun der Verfassungsfeind? Wir, die einen Naziaufmarsch verhindern wollen, oder die Nazis die marschieren wollten und/oder diejenigen, die diese Märsche durchsetzen wollen? Wer befindet sich denn da auf dem Boden des Grundgesetzes?
Aktuell werden sogenannte Gewalttaten der Rechten und der „Linksextremisten“ summiert, an Einzelbeispielen illustriert und in Szene gesetzt. In diesen Propagandabrei füge ich die Bilder hinzu, die nicht aus meinem Gedächtnis gehen. Zwei Polizisten und eine Polizistin machen eine junge Antifaschistin mit Reizgas kampfunfähig und knüppeln dann, speziell die Polizistin, auf das am Boden liegende Mädchen ein. Geschehen am 19.2.11 in Dresden. Die s.g. „Linksextremisten“ sind nach meinen Beobachtungen nur in einer Situation ‚gewaltbereit‘ geworden. Als uns die Polizei in den Randbezirken von Dresden festsetzen wollte, gingen die „Linksextremisten“ vor und durchbrachen die Polizeikette. Erst dadurch wurde es möglich, dass wir an unsere genehmigten Versammlungspunkte (Blockadepunkte) kommen konnten. Das war der Schlüssel dafür, dass die Nazis nicht marschieren konnten. Die Frage stand, durchbrechen und den Naziaufmarsch verhindern, oder weit abseits Kaffee trinken gegen Nazis.
Die „Linksradikalen“ haben großen Mut bewiesen und sich ansonsten nach meinen Beobachtungen an die Vereinbarung: „Keine Gewalt, die von uns ausgeht“, gehalten. Alle zusammen wollten keinen Krawall, keine Gewalt und keine Auseinandersetzung mit der Polizei. Wir wollten den Naziaufmarsch verhindern. Das ist uns gelungen. Jeder, der glaubt, das könne er im Interesse der Nazis, hinter dem Vorhang von Demokratie- und Gleichheitsgerede, umbiegen, der irrt. Die Freiheit und die Demokratie um die es uns geht, ist noch viel größeres Engagement wert.
Hans Rentmeister
Königs Wusterhausen
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ICARUS 02/2010 erschienen im
Juni
2010
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