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Pauschale Videoaufzeichnung durch die Berliner Polizei

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin hinsichtlich der Rechtswidrigkeit einer pauschalen Videoaufzeichnung durch die Berliner Polizei zur angeblichen Einsatzplanung und Lenkung im Zusammenhang mit Demonstrationen kann ein erster Schritt zur Deeskalation von Veranstaltungen sein. Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union hatte gegen diese Polizeipraxis geklagt und Recht erhalten. In den vergangenen Jahren hatte die Polizei dieses Mittel zur Einschüchterung und nicht zum Schutz der Veranstaltung, der Allgemeinheit, oder zum Schutz ihrer eigenen Angestellten genutzt. Die Aufzeichnungen, mit ständig wachsender Anzahl von Kameras, hatten immer wieder zu aufgeheizten Situationen geführt. Im Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz) im § 12a ist der Umgang mit Aufzeichnungen geregelt. Hier ist zu lesen:

(1) „Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden.

(2) Die Unterlagen sind nach Beendigung der öffentlichen Versammlung oder zeitlich und sachlich damit unmittelbar im Zusammenhang stehender Ereignisse unverzüglich zu vernichten, soweit sie nicht benötigt werden.“

Sicher bürgt auch dieser Text, insbesondere nach dem Leipziger Verwaltungsgerichtsurteil zur gezielten Beobachtung von linken Kräften durch den Verfassungsschutz, weiterhin Ansatzpunkte für restriktive Auslegungen des Gesetzes in sich, was uns alle nicht an der Ausübung unserer Rechte in diesem Land hindern sollte.
Beteiligen wir uns also weiterhin aktiv an Kundgebungen und Demonstrationen. Die nächsten Demonstrationen gegen Faschismus und Krieg, ob nun in Dortmund am 4. September oder Berlin in den nächsten Wochen, stehen unmittelbar bevor.

Arbeitskreis Menschenrechte der Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde e.V. Berlin, 30.07.2010
 
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