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Pauschale Videoaufzeichnung durch die Berliner Polizei
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin hinsichtlich der Rechtswidrigkeit
einer pauschalen Videoaufzeichnung durch die Berliner Polizei zur angeblichen
Einsatzplanung und Lenkung im Zusammenhang mit Demonstrationen kann ein
erster Schritt zur Deeskalation von Veranstaltungen sein. Die
Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union hatte gegen diese Polizeipraxis
geklagt und Recht erhalten. In den vergangenen Jahren hatte die Polizei dieses
Mittel zur Einschüchterung und nicht zum Schutz der Veranstaltung, der
Allgemeinheit, oder zum Schutz ihrer eigenen Angestellten genutzt. Die
Aufzeichnungen, mit ständig wachsender Anzahl von Kameras, hatten immer wieder
zu aufgeheizten Situationen geführt.
Im Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz) im § 12a ist
der Umgang mit Aufzeichnungen geregelt. Hier ist zu lesen:
(1) „Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im
Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur anfertigen, wenn
tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen
erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen.
Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar
betroffen werden.
(2) Die Unterlagen sind nach Beendigung der öffentlichen Versammlung oder
zeitlich und sachlich damit unmittelbar im Zusammenhang stehender
Ereignisse unverzüglich zu vernichten, soweit sie nicht benötigt werden.“
Sicher bürgt auch dieser Text, insbesondere nach dem Leipziger
Verwaltungsgerichtsurteil zur gezielten Beobachtung von linken Kräften durch den
Verfassungsschutz, weiterhin Ansatzpunkte für restriktive Auslegungen des
Gesetzes in sich, was uns alle nicht an der Ausübung unserer Rechte in diesem
Land hindern sollte.
Beteiligen wir uns also weiterhin aktiv an Kundgebungen und Demonstrationen. Die
nächsten Demonstrationen gegen Faschismus und Krieg, ob nun in Dortmund am
4. September oder Berlin in den nächsten Wochen, stehen unmittelbar bevor.
Arbeitskreis Menschenrechte der Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde e.V.
Berlin, 30.07.2010 |
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ICARUS 01/2010 erschienen im März
2010
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