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Wir werden immer solidarisch sein
Horst Parton (ISOR) auf
der GBM Delegiertenkonferenz
Den Delegierten der GBM
überbrachte bei ihrer Konferenz am 29. Mai in
Berlin-Tegel der Vorsitzende der Initiativgemeinschaft
zum Schutz der sozialen Rechte ehemaliger Angehöriger
bewaffneter Organe und der Zollverwaltung der DDR e.
V. (ISOR), Horst Parton, den Gruß und Dank seiner
Organisation. Er führte u.a. aus:
In der letzten Zeit
verfolgen wir sehr aufmerksam die Eskalation der
Verteufelung der DDR durch Politiker und die Medien,
wie gewohnt mit ihrem Lieblingsthema „Stasi“. Nach
ihrer Meinung dürfte Mitarbeitern der „Stasi“ und
„stasinahen Vereinen“, zu denen regelmäßig die GBM,
die GRH und auch ISOR gezählt werden, bei ihren
„Geschichtsfälschungen“ und für die „Verhöhnung und
Beleidigung der Opfer“ kein Podium gegeben werden. Die
GBM, die unsere uneingeschränkte Solidarität erfährt,
bekam das mit den jüngsten Attacken deutlich zu
spüren.
Wir arbeiten mit
anderen Vereinen und Verbänden seit vielen Jahren
konstruktiv und erfolgreich zusammen und wissen
deshalb, was wir voneinander zu halten haben. Deshalb
können wir auch ohne jegliche Zurückhaltung unseren
Standpunkt vertreten und deutlich zum Ausdruck
bringen, wie die Einschüchterungstaktik unserer
politischen Gegner funktioniert und was wir in diesem
Zusammenhang von Gleichgesinnten erwarten. Natürlich
dienen die oben geschilderten Aktionen immer wieder
auch dazu, die Wichtigkeit der Knabe, Birthler & Co.
zu unterstreichen. In Wirklichkeit geht es aber gar
nicht so sehr um uns. Es geht um die Partei DIE LINKE,
die zunehmend an Einfluss gewinnt. Indem man dieser
Partei das „Stasi“-Etikett anheftet, soll sie in eine
Zwickmühle gebracht werden. Distanziert sie sich
von „Stasi“- Vereinen, verliert sie etliche ihrer
Stammwähler; solidarisiert sie sich mit ihnen, werden
potentielle Wähler abgeschreckt. Wir erwarten seitens
der Linkspartei unter diesen Bedingungen keine
Liebeserklärung und haben sogar Verständnis für manche
Zurückhaltung und Abgrenzungsmanöver, auch im Hinblick
auf die Bundestagswahlen 2009. Was wir allerdings
erwarten, ist ein eindeutiges Bekenntnis zur
Gültigkeit des Grundgesetzes für alle Bürger und ihre
demokratischen Zusammenschlüsse. Das Grundgesetz kennt
bei der Gleichheit vor dem Gesetz, der Meinungs-,
Presse-, Versammlungs- oder Wissenschaftsfreiheit
keine Ausnahmeregelungen für ehemalige Angehörige des
MfS.
Aus dem Briefwechsel
Voltaires mit Friedrich II,, der auch Friedrich der
Große genannt wurde, ist das Zitat erhalten: „Ich bin
ganz entschieden nicht Ihrer Meinung, aber ich würde
mein Leben darum geben, dass Sie diese jederzeit
äußern können.“ Wenigsten auf diesen gemeinsamen
Nenner sollten wir uns verständigen.
ISOR weiß in seinem
Kampf um soziale Gerechtigkeit um die Verbundenheit
der GBM, der GRH und vieler anderer Sozialverbände und
Vereine. Wir haben stets Solidarität erhalten und
werden selbst immer solidarisch sein. Wer diese
Organisation angreift, greift auch ISOR an. Insgesamt
müssen wir einschätzen, dass die endgültige
Beseitigung des Strafrentensystems
höchstwahrscheinlich nur auf juristischem Weg möglich
sein wird. Da die politische Klasse der Bundesrepublik
sich vorbehaltlos mit dem Feindbild MfS identifiziert,
so als sei der Kalte Krieg niemals beendet worden,
schätzen wir illusionslos die hohen Hürden ein, die
wir noch zu überwinden haben. Wir lassen uns davon
nicht entmutigen und vertrauen in der festen
Überzeugung, für eine gerechte Sache einzutreten, auf
die Kraft unserer Solidarität. Gleichzeitig vertrauen
wir auch auf die demokratische und rechtsstaatliche
Gesinnung führender Juristen der BRD, deren Kompetenz
und Sachverstand im Bundesverfassungsgericht
konzentriert ist. Der Ausgang der Auseinandersetzung
um den § 6 Absatz 2 des AAÜG ist von grundsätzlicher
Bedeutung. Ohne uneingeschränkte Rückkehr zur
Wertneutralität des Rentenrechts, ohne Aufhebung der
willkürlichen, ideologisch motivierten Verknüpfung
früherer Tätigkeiten mit objektiv begründeten
Rentenansprüchen ist der Kampf um die Aufhebung der
Strafrenten bei den ehemaligen Mitarbeitern des MfS
nicht erfolgreich zu führen. Bekanntlich hatte der
Bundestag im Juni 2005 bei der Neufassung des § 6
Absatz 2 AAÜG die Rentenkürzungen mit einem
angeblichen Weisungsrecht gegenüber dem MfS begründet.
Nach einem Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Berlin,
dem zwischenzeitlich ein weiterer Vorlagebeschluss des
Sozialgerichts Erfurt folgte, ist das
Bundesverfassungsgericht gegenwärtig erneut mit der
Prüfung dieser gesetzlichen Regelung befasst. ISOR hat
sich – wie andere Sozialvereine auch – einer
Anforderung des Bundesverfassungsgerichtes
entsprechend in einer Stellungnahme zum
Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Berlin geäußert
und – ebenso wie die anderen Vereine auch – auf die
unseres Erachtens deutliche Verfassungswidrigkeit des
§ 6 (2) hingewiesen. Der Vorlagebeschluss der 35.
Kammer des Sozialgerichts Berlin ist ein vernichtendes
Urteil über ein schlampig abgefasstes Gesetz, das im
Gegensatz zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes
vom 23.6.2004 Rentenkürzungen bei einem ausgewählten
Kreis von SED- und Staatsfunktionären, Richtern und
Staatsanwälten unabhängig von der Höhe ihres
Einkommens lediglich mit der innegehabten Funktion
begründet. Noch nicht einmal die vom Gericht geladenen
Zeugen aus der Birthler- Behörde und der
Ministerialbürokratie konnten ein Weisungsrecht des im
§ 6 erfassten Personenkreises gegenüber dem MfS
bestätigen. Sie konnten auch nicht erläutern, was
unter einem System der Selbstprivilegierung zu
verstehen sei. Nicht erklärbar ist auch, warum dieses
im Bundestag unter dem Stichwort „Kaderrenten“
firmierende Gesetz nur einen kleinen Teil der
„höchsten Ebene“ der DDR erfasst und z.B. die
Vorsitzenden der anderen Blockparteien oder leitende
Wirtschaftsfunktionäre ausklammert. Insgesamt können
wir einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
zum § 6 (2) AAÜG mit Spannung entgegensehen.
Nach allem menschlichen
Ermessen kann das Bundesverfassungsgericht einen
solchen gesetzgeberischen Unsinn nicht tolerieren.
Dazu kommt, dass es sich selbst brüskiert fühlen muss,
da die Auflagen seines eigenen Beschlusses
vom23.6.2004 völlig missachtet wurden. Ob die
Entscheidung dazu noch in diesem Jahr oder erst 2009
fallen wird, ist gegenwärtig noch nicht absehbar. Sie
wird zeitlich mit Sicherheit vor einer Entscheidung
zum § 7 AAÜG zu erwarten sein und wird uns gewisse
Anhaltspunkte für unsere übrigen Zeitkalkulationen
geben. Warten wir das Ergebnis also einfach ab. Mit
dem fertig gestellten sozialwissenschaftlichen
Gutachten zu „Einkommensentwicklung und
Einkommensstrukturen der hauptamtlichen Mitarbeiter
des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR im
Vergleich zu Segmenten des so genannten X-Bereiches
(NVA und MdI) und zur Volkswirtschaft“ ist der Weg
frei für die Wiederaufnahme von ruhenden Widerspruchs-
und Klageverfahren und die Einreichung neuer
Widersprüche und Klagen gegen die willkürliche
Rentenkürzung für ehemalige Angehörige des MfS. Das
nunmehr vorliegende Gutachten ist sachlich und
zeitlich umfassend statistisch ausreichend gesichert,
beruht auf amtlichen Daten, ist – soweit überhaupt
sinnvolle Vergleiche zwischen dem militärischen und
zivilen Bereich möglich sind – eindeutig und kann
deshalb auf jegliche Vorbehalte verzichten. Es belegt
überzeugend, dass die Einkommen im MfS im Vergleich
zur Volkswirtschaft und auch zu den anderen
bewaffneten Organen der DDR zwar höher waren, aber
keinesfalls auf Selbstbereicherung, sondern auf
gesetzlichen Regelungen beruhen, die außerhalb des MfS
und gleichlaufend mit analogen Entwicklungen in der
DDR beschlossen wurden. Zur Unterstützung unserer
juristischen Argumentation wurde ein namhafter
Verfassungsrechtler beauftragt, zusätzlich zu dem
sozialwissenschaftlichen Gutachten ein
verfassungsrechtliches Gutachten zu erstellen. Mit der
Fertigstellung dieses Gutachtens rechnen wir noch in
diesem Jahr, auf jeden Fall also noch rechtzeitig vor
dem Einreichen unserer Klagen beim
Bundesverfassungsgericht. Wir werden jetzt unter
Einhaltung des Instanzenweges ca. 50 ausgewählte
Musterverfahren möglichst schnell bis zum
Bundesverfassungsgericht führen und hoffen dabei auch
auf Beschleunigungseffekte durch Sprungrevisionen. Es
ist auch denkbar, dass die Kammer eines Sozialgerichts
oder der Senat eines Landessozialgerichts aufgrund der
nunmehr vorliegenden Tatsachen an der
Verfassungsmäßigkeit des § 7 AAÜG zweifelt und das zu
entscheidende Verfahren dem Bundesverfassungsgericht
zur Prüfung vorlegt, wie das im Falle des erwähnten
Vorlagebeschlusses des Sozialgerichts Berlin zum § 6
Absatz 2 erfolgt ist. Mit den durch das
sozialwissenschaftliche Gutachten belegten neuen
rechtserheblichen Tatsachen, auf denen wir unsere
juristische Konzeption und Argumentation aufbauen,
haben wir allen Grund, optimistisch zu sein. Niemand
kann aber versprechen, dass wir am Ende unseres
juristischen Kampfes erfolgreich sein werden. Fest
steht: Ohne Einsatz, ohne Anstrengungen, ohne unser
gemeinsames Handeln, ohne Kampfgeist und
Opferbereitschaft werden wir nichts gewinnen. Denken
wir immer daran: Nicht das Beginnen einer Sache wird
belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten.
Horst Parton (ISOR) |
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