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Aktivitäten gefordert
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Der
Kampf gegen Rentenungerechtigkeit geht auch 2010
weiter.
ein Beitrag von Wolfgang Konschel
Fast alle hatten es
erwartet: eine schwarz-gelbe Regierungskoalition ist
aus den Bundestagswahlen 2009 hervorgegangen. Obwohl
der Koalitionsvertrag recht unverbindlich formuliert
wurde, ist der Rechtsruck unzweifelhaft. In den
Erklärungen von Frau Merkel und der
Koalitionspolitiker werden die bitteren Aussichten
noch mit schönen Worten umkleidet. Fast alle
Kommentatoren sind sich jedoch einig, nach den Wahlen
in Nordrhein-Westfalen wird auch der weitere Abbau der
sozialen Rechte und Leistungen vorangetrieben werden.
Unter diesen
Bedingungen ist der Rentenversicherungsbericht, den
die Bundesregierung Ende des vergangenen Jahres dem
Bundestag vorlegte, von besonderem Interesse.
Gestatten wir der Regierung, dass er von Eigenlob
hinsichtlich der „erfolgreichen sozialen
Rentenpolitik“ gekennzeichnet wird. Neben
wissenswerten Tabellen gibt es aber auch
widersprüchliche und unglaubhafte Zahlen zur
Rentenentwicklung. Die Renten würden angeblich bis zum
Jahre 2023 um insgesamt 25 Prozent steigen. Die
durchschnittlichen Steigerungsrate der Renten wären
„gute 1,6 Prozent pro Jahr“, so im
Rentenversicherungsbericht.
Vom Sozialministerium
erfährt man aber fast gleichzeitig, dass 2010
„wahrscheinlich keine Rentenangleichung erfolgen“
kann. Noch glaubhafter ist die Einschätzung der
gewerkschaftlichen Böckler-Stiftung, die in
Übereinstimmung mit Aussagen anderer Wissenschaftler
von Nullrunden oder ganz geringen Steigerungen bei den
Rentenanpassungen für die nächsten drei Jahre ausgeht.
Erst mit Sicht auf die nächste Bundestagswahl 2013 sei
eine echte Rentensteigerung zu erwarten.
Im Bericht werden
diesmal die Verdrehungen über angeblich
„ungerechtfertigte höhere Renten im Osten“ aufgegeben.
So steht jetzt im Bericht, wenn im Westen
„durchschnittlich 41,2 Jahre und im Osten 45 Jahre an
versicherungsrechtlichen Zeiten erworben werden, so
entsteht dadurch eine höhere Altersrente“. So richtig,
aber auch selbstverständlich. Dem steht
gegenüber, dass das Gesamteinkommen von Ehepaaren in
den alten Bundesländern 2007 bei 2227 € und bei allein
stehenden Frauen bei 1198 € lag, in den neuen
Bundesländern jedoch bei Ehepaaren nur bei 1933 und
bei allein stehenden Frauen bei 1151 €. Nur
durchschnittlich 64 % des Rentengesamteinkommens im
Westen stammen aus der gesetzlichen
Rentenversicherung, im Osten sind es 92 %.
Beamtenpensionen, Leistungen der Zusatzversicherungen,
Einkommen aus Kapitalbesitz usw. sind in den Angaben
nicht enthalten. Verschämt heißt es an einer Stelle,
dass 19 % der Rentner im Westen ein Alterseinkommen
nur aus der Rentenversicherung besitzen. Also, alle
anderen genießen andere Einkommen, offensichtlich in
beträchtlicher Höhe. Hinsichtlich der
unterschiedlichen Rentenwerte Ost/West wird wiederum
der Trick angewandt, die Rentenanpassung Ost seit 1990
so darzustellen, dass sie als großer Erfolg
herausgestellt werden kann. Es ist natürlich völlig
unsachlich, wenn 1990 als Ausgangspunkt genommen und
die seit 1996 nur in Minischritten vorwärts gehende
Annäherung an den Rentenwert West verschwiegen wird.
Im Bericht steht die Behauptung, dass durch die
längeren Versicherungszeiten und die Höherwertung der
Arbeitseinkommen nach Anlage 10 im Prinzip und für
nicht wenige der Ausgleich bereits erreicht sei, zum
Teil führe die Höherwertung bereits zu höheren Renten
im Osten, als bei gleichen Bedingungen im Westen. Auch
der Präsident der Deutschen Rentenversicherung,
Rische, ist der Meinung, dass eine längere Frist bis
zur Angleichung positive Aspekte habe; denn die
„Hochwertung durch die jetzige Regelung gleiche das
niedrigere Niveau der Ost-Rentenwerte aus“. Einige
konservative Rentenexperten erklären bereits, nicht
die Angleichung der Rentenwerte, sondern die
Herbeiführung der Rechtseinheit der gesetzlichen
Rentenversicherung sei die Aufgabe. Da die
Arbeitseinkommen angeblich die Rentenhöhe bestimmen,
hier die Zahlen, auch wenn sie geschönt sind und
tatsächlich die Renten nicht in gleicher Höhe wachsen.
So sollen Löhne und Gehälter ab 2011 jeweils um 2,40 %
steigen. Die Beiträge zur Riesterrente sollen bis 2015
eine Rente von 1341 und 2023 von 1686 € einbringen.
Allerdings wer als Geringverdiener nicht einzahlen
kann, wird nur eine Standardrente erhalten oder die
Grundsicherung beantragen müssen. Der Anteil der
gesetzlichen Rente am Rentnereinkommen wird 2015 nur
noch 51,9 % betragen.
Bei einer Standardrente
von angenommen 1271 € sollen die Riester- Beiträge
2015 etwa 69 € und 2023 bereits 154 € mehr Monatsrente
einbringen. Aber auch diese Zahlen können nicht
garantiert werden. Die Kanzlerin hatte 2007
versprochen, die sich aus dem Beitritt ergebenden und
bisher nicht endgültig geregelten Rentenansprüche
überprüfen zu lassen. Diese Zusage wurde auf Druck der
Betroffenen 2008 und im Wahljahr 2009 wiederholt.
Geschehen ist nichts.
Im Koalitionsvertrag
der schwarz-grünen Regierung wird nunmehr die Absicht
angekündigt, „ein einheitliches Rentensystem in Ost
und West in dieser Legislaturperiode einzuführen“. Der
„Sachverständigenrat zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“ wird von Prof. Dr.
Ruhland, dessen Gutachten dem
Rentenversicherungsbericht beigefügt ist, mit einem
Regelungsvorschlag für die Rentenangleichung zitiert.
Danach soll „ein „bundeseinheitlicher aktueller
Rentenwert“ eingeführt werden, indem an einem Stichtag
die „erworbenen Entgeltpunkte in Ost und West in
gesamtdeutsche Entgeltpunkte umgerechnet werden“.
Diese „Umstellung führt zu einer anderen Summe von
Entgeltpunkten“, nach Multiplikation mit dem (neuen)
gesamtdeutschen Rentenwert wird es jedoch „kein vom
bisherigen Betrag abweichendes Ergebnis der
Rentenhöhe“ geben. So kurz gefasst die Darstellung.
Das ist aber nichts anderes als eine neue Variante
eines Betrugs, da es damit keine tatsächliche
Angleichung gibt, sondern eine neue brutale Enteignung
ostdeutscher Rentenansprüche. Dass sie auf Kosten der
gegenwärtigen und künftigen ostdeutschen Rentner
erfolgen würde, geht auch daraus hervor, dass sie
„kostenneutral“ sein soll. Der derzeitige niedrigere
Wert des Ostrenten-Entgeltpunktes (24,13 zu 27,20
West) würde „bereinigt“ und durch einen neuen
gesamtdeutschen Wert ersetzt, ohne eine tatsächliche
Angleichung zu vollziehen. Zur Vertuschung soll der
aktuelle Zahlbetrag unverändert bleiben. Künftige
Rentenanpassungen würden aber nach dem
bundeseinheitlichen Rentenwert erfolgen. Das alles ist
so formuliert, dass wohl viele Rentner den Betrug und
die Enteignung nicht unbedingt nachvollziehen können.
Die noch Erwerbstätigen wären sogar doppelt betrogen,
denn wahrscheinlich geht Herr Ruhland davon aus, dass
mit seiner „Angleichung“ auch die Höherwertung der
ostdeutschen Arbeitseinkommen abgeschafft wird. Ich
betrachte diese „Variante einer Angleichung“,
veröffentlicht als Teil (Anlage) des
Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung, als
einen ernstzunehmenden Hinweis, welche Absichten in
Regierungskreisen diskutiert und in Erwägung gezogen
werden. Eine solche „Angleichung der Rentenwerte“ zu
verhindern muss in diesem Jahr im Mittelpunkt unserer
Aktivitäten auf dem Gebiet der Rentengerechtigkeit für
Bürger im Osten Deutschlands stehen. Mit Schreiben an
die Abgeordneten, Regierungsmitglieder, Anfragen bei
Versammlungen usw. sollten wir rechtzeitig darauf
hinwirken, dass diese „Angleichungsvariante“ vom
Regierungstisch verschwindet.
- Wolfgang
Konschel - |
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