GBM gegen Rentenungerechtigkeit 2010

zurück zur Übersicht

Neue Aktivitäten gefordert - Der Kampf gegen Rentenungerechtigkeit geht auch 2010 weiter.

ein Beitrag von Wolfgang Konschel

Fast alle hatten es erwartet: eine schwarz-gelbe Regierungskoalition ist aus den Bundestagswahlen 2009 hervorgegangen. Obwohl der Koalitionsvertrag recht unverbindlich formuliert wurde, ist der Rechtsruck unzweifelhaft. In den Erklärungen von Frau Merkel und der Koalitionspolitiker werden die bitteren Aussichten noch mit schönen Worten umkleidet. Fast alle Kommentatoren sind sich jedoch einig, nach den Wahlen in Nordrhein-Westfalen wird auch der weitere Abbau der sozialen Rechte und Leistungen vorangetrieben werden.

Unter diesen Bedingungen ist der Rentenversicherungsbericht, den die Bundesregierung Ende des vergangenen Jahres dem Bundestag vorlegte, von besonderem Interesse. Gestatten wir der Regierung, dass er von Eigenlob hinsichtlich der „erfolgreichen sozialen Rentenpolitik“ gekennzeichnet wird. Neben wissenswerten Tabellen  gibt es aber auch widersprüchliche und unglaubhafte Zahlen zur Rentenentwicklung. Die Renten würden angeblich bis zum Jahre 2023 um insgesamt 25 Prozent steigen. Die durchschnittlichen Steigerungsrate der Renten wären „gute 1,6 Prozent pro Jahr“, so im Rentenversicherungsbericht.

Vom Sozialministerium erfährt man aber fast gleichzeitig, dass 2010 „wahrscheinlich keine Rentenangleichung erfolgen“ kann. Noch glaubhafter ist die Einschätzung der gewerkschaftlichen Böckler-Stiftung, die in Übereinstimmung mit Aussagen anderer Wissenschaftler von Nullrunden oder ganz geringen Steigerungen bei den Rentenanpassungen für die nächsten drei Jahre ausgeht. Erst mit Sicht auf die nächste Bundestagswahl 2013 sei eine echte Rentensteigerung zu erwarten.

Im Bericht werden diesmal die Verdrehungen über angeblich „ungerechtfertigte höhere Renten im Osten“ aufgegeben. So steht jetzt im Bericht, wenn im Westen „durchschnittlich 41,2 Jahre und im Osten 45 Jahre an versicherungsrechtlichen Zeiten erworben werden, so entsteht dadurch eine höhere Altersrente“. So richtig, aber auch selbstverständlich. Dem steht
gegenüber, dass das Gesamteinkommen von Ehepaaren in den alten Bundesländern 2007 bei 2227 € und bei allein stehenden Frauen bei 1198 € lag, in den neuen Bundesländern jedoch bei Ehepaaren nur bei 1933 und bei allein stehenden Frauen bei 1151 €. Nur durchschnittlich 64 % des Rentengesamteinkommens im Westen stammen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, im Osten sind es 92 %. Beamtenpensionen, Leistungen der Zusatzversicherungen, Einkommen aus Kapitalbesitz usw. sind in den Angaben nicht enthalten. Verschämt heißt es an einer Stelle, dass 19 % der Rentner im Westen ein Alterseinkommen nur aus der Rentenversicherung besitzen. Also, alle anderen genießen andere Einkommen, offensichtlich in beträchtlicher Höhe. Hinsichtlich der unterschiedlichen Rentenwerte Ost/West wird wiederum der Trick angewandt, die Rentenanpassung Ost seit 1990 so darzustellen, dass sie als großer Erfolg herausgestellt werden kann. Es ist natürlich völlig unsachlich, wenn 1990 als Ausgangspunkt genommen und die seit 1996 nur in Minischritten vorwärts gehende Annäherung an den Rentenwert West verschwiegen wird. Im Bericht steht die Behauptung, dass durch die längeren Versicherungszeiten und die Höherwertung der Arbeitseinkommen nach Anlage 10 im Prinzip und für nicht wenige der Ausgleich bereits erreicht sei, zum Teil führe die Höherwertung bereits zu höheren Renten im Osten, als bei gleichen Bedingungen im Westen. Auch der Präsident der Deutschen Rentenversicherung, Rische, ist der Meinung, dass eine längere Frist bis zur Angleichung positive Aspekte habe; denn die „Hochwertung durch die jetzige Regelung gleiche das niedrigere Niveau der Ost-Rentenwerte aus“. Einige konservative Rentenexperten erklären bereits, nicht die Angleichung der Rentenwerte, sondern die Herbeiführung der Rechtseinheit der gesetzlichen Rentenversicherung sei die Aufgabe. Da die Arbeitseinkommen angeblich die Rentenhöhe bestimmen, hier die Zahlen, auch wenn sie geschönt sind und tatsächlich die Renten nicht in gleicher Höhe wachsen. So sollen Löhne und Gehälter ab 2011 jeweils um 2,40 % steigen. Die Beiträge zur Riesterrente sollen bis 2015 eine Rente von 1341 und 2023 von 1686 € einbringen. Allerdings wer als Geringverdiener nicht einzahlen kann, wird nur eine Standardrente erhalten oder die Grundsicherung beantragen müssen. Der Anteil der gesetzlichen Rente am Rentnereinkommen wird 2015 nur noch 51,9 % betragen.

Bei einer Standardrente von angenommen 1271 € sollen die Riester- Beiträge 2015 etwa 69 € und 2023 bereits 154 € mehr Monatsrente einbringen. Aber auch diese Zahlen können nicht garantiert werden. Die Kanzlerin hatte 2007 versprochen, die sich aus dem Beitritt ergebenden und bisher nicht endgültig geregelten Rentenansprüche überprüfen zu lassen. Diese Zusage wurde auf Druck der Betroffenen 2008 und im Wahljahr 2009 wiederholt. Geschehen ist nichts.

Im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Regierung wird nunmehr die Absicht angekündigt, „ein einheitliches Rentensystem in Ost und West in dieser Legislaturperiode einzuführen“. Der „Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“ wird von Prof. Dr. Ruhland, dessen Gutachten dem Rentenversicherungsbericht beigefügt ist, mit einem Regelungsvorschlag für die Rentenangleichung zitiert. Danach soll „ein „bundeseinheitlicher aktueller Rentenwert“ eingeführt werden, indem an einem Stichtag die „erworbenen Entgeltpunkte in Ost und West in gesamtdeutsche Entgeltpunkte umgerechnet werden“. Diese „Umstellung führt zu einer anderen Summe von Entgeltpunkten“, nach Multiplikation mit dem (neuen) gesamtdeutschen Rentenwert wird es jedoch „kein vom bisherigen Betrag abweichendes Ergebnis der Rentenhöhe“ geben. So kurz gefasst die Darstellung. Das ist aber nichts anderes als eine neue Variante eines Betrugs, da es damit keine tatsächliche Angleichung gibt, sondern eine neue brutale Enteignung ostdeutscher Rentenansprüche. Dass sie auf Kosten der gegenwärtigen und künftigen ostdeutschen Rentner erfolgen würde, geht auch daraus hervor, dass sie „kostenneutral“ sein soll. Der derzeitige niedrigere Wert des Ostrenten-Entgeltpunktes (24,13 zu 27,20 West) würde „bereinigt“ und durch einen neuen gesamtdeutschen Wert ersetzt, ohne eine tatsächliche Angleichung zu vollziehen. Zur Vertuschung soll der aktuelle Zahlbetrag unverändert bleiben. Künftige Rentenanpassungen würden aber nach dem bundeseinheitlichen Rentenwert erfolgen. Das alles ist so formuliert, dass wohl viele Rentner den Betrug und die Enteignung nicht unbedingt nachvollziehen können. Die noch Erwerbstätigen wären sogar doppelt betrogen, denn wahrscheinlich geht Herr Ruhland davon aus, dass mit seiner „Angleichung“ auch die Höherwertung der ostdeutschen Arbeitseinkommen abgeschafft wird. Ich betrachte diese „Variante einer Angleichung“, veröffentlicht als Teil (Anlage) des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung, als einen ernstzunehmenden Hinweis, welche Absichten in Regierungskreisen diskutiert und in Erwägung gezogen werden. Eine solche „Angleichung der Rentenwerte“ zu verhindern muss in diesem Jahr im Mittelpunkt unserer Aktivitäten auf dem Gebiet der Rentengerechtigkeit für Bürger im Osten Deutschlands stehen. Mit Schreiben an die Abgeordneten, Regierungsmitglieder, Anfragen bei Versammlungen usw. sollten wir rechtzeitig darauf hinwirken, dass diese „Angleichungsvariante“ vom Regierungstisch verschwindet.

-  Wolfgang Konschel -

<< zurück nach oben

Beitrag im Forum diskutieren

 

Lesenswertes
Aktuelles
ICARUS 04/2009
erschienen im Dezember 2009

Impressum I Websupport