Annelis Kimmel
Mitbestimmung
und Mitwirkung der Gewerkschaften
in der DDR
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde!
Wir alle, die heute zu dieser Veranstaltung
zusammengekommen sind, treibt mit dem Blick auf
den 60. Jahrestag der DDR-Gründung die Frage um,
warum sie vor 20 Jahren untergegangen ist.
Viele, so auch unser Verein Freie Deutsche
Gewerkschaften e.V., haben begonnen, zugegeben
reichlich spät, die Arbeit auf dem jeweiligen
Gebiet zu analysieren und Schlussfolgerungen für
die Gegenwart und Zukunft herauszuarbeiten.
Dabei haben wir uns davon leiten lassen, z.B.
bei den Veranstaltungen zum Arbeitsgesetzbuch
der DDR oder zum Thema „Mitwirkung,
Mitbestimmung und Kontrollfunktion der
Gewerkschaften in der DDR“, dass es gerade in
der gegenwärtigen Zeit wichtig ist, solche
Erfahrungen öffentlich zu machen, denn es sind
aktuelle Themen und Anliegen der Gewerkschaften
in der heutigen BRD.
Auf unserer jüngsten Veranstaltung zu Fragen der
Mitbestimmung äußerte Gert Julius, Vorsitzender
des DGB-Kreisvorstandes Tempelhof-Schöneberg, zu
dem Mitbestimmungsrecht der BRD-Gewerkschaften
in den Betrieben: „Bezeichnend für die vom DGB
über die Mitbestimmung verbreiteten Ansichten
ist immer wieder der Glaube an die
Sozialpartnerschaft zwischen Kapital und Arbeit,
der mit der Anbindung vieler Funktionäre an eine
bestimmte Partei zusammenhängt und immer noch
Illusionen über die Mitbestimmung erzeugen
soll.“
Gerade die gegenwärtigen Ereignisse um die
Finanz- und Wirtschaftskrise werfen ein grelles
Licht auf die gesellschaftlichen Zustände –
Zustände, die für die Arbeitenden in der
Bundesrepublik immer weniger Mitspracherechte
und Tarifsicherheit mit sich bringen. Löhne
werden gesenkt und Arbeitszeiten in Frage
gestellt. Die Zersplitterung der Arbeitswelt in
Zeit- und Leiharbeit, Ein-Euro-Jobs und
neuerdings in massenhafte Kurzarbeit sowie die
Bedrohung für Millionen Arbeitsplätze haben zur
Folge, dass die Gewerkschaften immer weniger
Einfluss auf die unmittelbare
Interessenvertretung ihrer Kollegen haben.
Die sachliche Darstellung der Arbeit des Freien
Deutschen Gewerkschaftsbundes in den 45 Jahren
seines Bestehens ist auch deshalb notwendig,
weil es auf diesem Gebiet wie bei allem, was mit
der DDR zu tun hat, in den bundesdeutschen
Veröffentlichungen so genannter Historiker und
anderer Besserwisser nur so von Verleumdungen,
Halbwahrheiten und übler Nachrede wimmelt.
Trotzdem stellt sich die Frage, auch für uns,
wie eine so stabile Organisation wie der FDGB
mit seinen 9,6 Millionen Mitgliedern, fest
verankert in den Betrieben, nach dem Prinzip
einer Einheitsgewerkschaft und „ein Betrieb –
eine Gewerkschaft“, so schnell liquidiert werden
konnte. In Vorbereitung auf die heutige
Veranstaltung habe ich mir noch einmal den
Bericht an die 11. Tagung des Bundesvorstandes
des FDGB am 29. November 1989, den ich als
damalige Vorsitzende gehalten habe, vorgenommen.
Dort haben wir eingeschätzt:
„Die Gewerkschaften sind eigenständig, niemand
darf sie in ihrer Tätigkeit einschränken oder
behindern. Das ist der demokratische
Verfassungsgrundsatz, in dessen Namen unsere
Gewerkschaft bei der Gründung der DDR
angetreten ist.
Diesen Verfassungsgrundsatz haben wir zunehmend
selbst verletzt. Unter Berufung auf die
führende Rolle der SED haben auch wir, die
Gewerkschaften, unsere Eigenständigkeit Schritt
für Schritt aufgegeben. Damit haben wir uns
beträchtlich von unseren eigenen politischen und
sozialen Grundlagen, von den Interessen und
Bedürfnissen unserer Mitglieder entfernt. Viele
von uns waren dem Irrtum erlegen, dass die beste
gewerkschaftliche Interessenvertretung sei, die
Beschlüsse und Orientierungen der SED kritiklos
zu übernehmen und in den Gewerkschaften
durchzusetzen.
Interessenvertretung von unten, dieser
Grundpfeiler sozialistischer Demokratie, wurde
immer mehr durch realitätsfremden Dirigismus von
oben ersetzt. Heute müssen wir erkennen: Das war
nicht gut für uns als Gewerkschaften und erst
recht nicht gut für den Sozialismus in unserem
Land.“
Dieser Einschätzung ist auch aus heutiger Sicht
nicht viel hinzuzufügen.
Wir erhielten damals tausende Zuschriften aus
allen Bezirken der DDR und vielen Betrieben mit
Kritiken und vielen konstruktiven Vorschlägen.
Es gab vor allem zwei Forderungen: Rettet und
bewahrt die Einheitsgewerkschaft! und: Erhöht
die Autorität der gewerkschaftlichen
Grundorganisationen!
Wie wir aus Erfahrung wissen, wurden nach der
Liquidierung des FDGB im September 1990 gerade
diese Grundsätze als erste beseitigt. Ab sofort
galt das Betriebsverfassungsgesetz der BRD, nach
dem es geradezu verboten ist, gewerkschaftliche
Grundorganisationen in den Betrieben zu haben.
Heute werden im DGB und in einigen
Industriegewerkschaften Stimmen lauter, welche
eine größere Mitbestimmung der Gewerkschaft in
den Betrieben fordern. Sogar ein
Arbeitsgesetzbuch ist im Gespräch. So fordert
z.B. IG-Metall-Vize Detlev Wenzel in einem
internen Strategiepapier eine Neuausrichtung der
Gewerkschaft, weil, so formuliert er, das
jahrzehntelang dominante System der
Sozialpartnerschaft von der Gegenseite
aufgekündigt wurde. Ein Versuch einer schlichten
Reaktivierung der traditionellen
gewerkschaftlichen Vertrauensleutearbeit dürfte
ebenso unzureichend sein wie moralische Appelle
an das gewerkschaftliche Selbstverständnis der
Betriebsräte. Gefragt sind vielmehr neue Formen
unmittelbarer Repräsentanz in den Betrieben und
neue Modelle der Kooperation zwischen
Gewerkschaften, betrieblichen
Interessengemeinschaften und Belegschaft.
Unserer Meinung nach sind gerade auf diesem
Gebiet die Erfahrungen des FDGB von Bedeutung.
Denn trotz der auch auf der 11. Tagung genannten
Probleme in unserer Arbeit wurde von den
Gewerkschaften der DDR Großes bei der
Interessenvertretung der Kollegen geleistet.
Selbst Frau Junghanns, die im Auftrag des
Wissenschaftsverlags Berlin 2001 eine Umfrage in
den Berliner Industriebetrieben durchgeführt
hat, musste dies letztlich eingestehen. Sie war
von der These ausgegangen, dass unter den
Bedingungen eines administrativ-zentralistischen
Leitungs- und Planungssystems gewerkschaftliche
Interessenvertretung kaum möglich war. Am
Schluss der Umfragen schätzte sie ein, dass sich
das nur teilweise verifizieren, sprich:
nachweisen lässt.
Was bei der Beurteilung unserer
Gewerkschaftsarbeit nicht berücksichtigt oder
bewusst ignoriert wird, ist die einfache
Tatsache, dass solche Gesetze wie das
Arbeitsgesetzbuch oder auch der
Betriebskollektivvertrag nur verabschiedet und
umgesetzt werden konnten, weil es das
Gemeineigentum an Produktionsmitteln gab. Es
gab eben keine Klasse, die sich die Ergebnisse
der Arbeit aller aneignen konnte. Das, was
erwirtschaftet wurde, sollte letztlich allen
zugute kommen. Leider war es meistens nicht
genug.
Gerade in der gegenwärtigen Wirtschafts- und
Finanzkrise, die das verbrecherische
kapitalistische System so deutlich sichtbar
macht, erinnert sich mancher an diese einfachen
Wahrheiten und traut sich auch, sie
auszusprechen.
Die Umsetzung der Grundsätze und Regularien auf
dem Gebiet der Löhne erfolgte beileibe nicht
ohne Widersprüche und Ungerechtigkeiten. Es gilt
aber die Erfahrung: im volkseigenen Betrieb
wurde ohne Scheu und offen über die gute oder
schlechte Arbeit der Leitungen diskutiert. Da
fiel manches harte Wort. So etwas wäre in den
heutigen Unternehmen nicht mehr möglich.
Fast 20 Jahre nach dem Anschluss der DDR an die
Bundesrepublik gibt es in allen Branchen
beträchtliche unbegründete Unterschiede in der
Entlohnung zwischen Ost und West. Die Löhne der
Frauen sind bis zu einem Viertel niedriger als
die Löhne von Männern, wohlgemerkt, bei gleicher
Leistung von Leiharbeits- und
Ein-Euro-Sklavenlöhnen ganz zu schweigen.
Die Gewerkschaften der DDR konnten nicht nur
mitwirken, mitbestimmen und kontrollieren,
sondern hatten auch die juristische
Verantwortung zur aktiven Gestaltung für drei
wichtige soziale Interessengebiete der Kollegen:
für die Sozialversicherung, den Feriendienst und
für das geistig-kulturelle und sportliche Leben
der Werktätigen.
So leitete der FDGB über drei Jahrzehnte die
Sozialversicherung, die vorher in den Händen
staatlich geleiteter Sozialversicherungskassen
lag. Dem FDGB war damit eine wichtige Seite
sozialer Betreuung, nicht nur der
Gewerkschaftsmitglieder, übertragen worden. Die
Betriebsgewerkschaftsleitungen entschieden
eigenverantwortlich über Geldleistungen und
kontrollierten gleichzeitig ihre ordnungsgemäße
Berechnung und Auszahlung. Unterstützt wurden
sie durch den ge-wählten Rat für
Sozialversicherung.
Unsere Sozialversicherung hatte laut
Jahresbericht 1987 5.187 hauptamtliche
Mitarbeiter, welche die gesamte Arbeit von der
Berechnung bis zur Auszahlung der Renten
leisteten. Diese Zahlen fordern geradezu den
Vergleich zu den heutigen Zuständen heraus.
Allein die Bundesversicherungsanstalt für
Angestellte beschäftigt für die Rentenberechnung
22.000 Kollegen. Die etwa 300 Krankenkassen sind
personell, tariflich und technisch mit großen
Summen ausgestattet. Kein Ministerium hat
bisher ausrechnen lassen, was das jetzige System
wirklich kostet. Vor einiger Zeit war in einer
Pressemeldung zu lesen, dass es mehr
Krankenkassenangestellte als Ärzte gibt.
Der FDGB war Hauptträger bei der Erholung der
Werktätigen und ihrer Familien. Bis 1989 vergab
er 1.901.000 Ferienreisen zu einem Preis von
5.00 Mark pro Tag und Gast. Außer den
Ferienplätzen standen jährlich für eine Million
Kinder Plätze in Kinderferienlagern und
Pionierlagern zur Verfügung. Die Preise waren
sehr gering. Sie betrugen für 14 Tage oder drei
Wochen nur 15,00 bis 20,00 Mark pro Kind.
Die meisten Großbetriebe schufen sich eigene
Betriebserholungsheime und Kinderferienlager.
Sie schlossen mit dem Feriendienst
Kooperationsverträge zur gemeinsamen Nutzung der
vorhandenen Kapazitäten ab. Das Volumen der
Grundmittel im Feriendienst betrug 1989 2,9
Milliarden Mark. Heute kann keiner mehr sagen,
wo dieses Vermögen geblieben ist.
Ein wichtiger Abschnitt des BKV war die
Erarbeitung und Verwendung des Kultur- und
Sozialfonds, der aus 3 Prozent der
Bruttolohnsumme des Betriebes gebildet werden
konnte. Dieser Fonds war eine der finanziellen
Grundlagen für die Förderung des
geistig-kulturellen Lebens im Betrieb. Dies
betraf die Ausstattung der Betriebsbibliothek,
der Volkskunstgruppen, der Sportgruppen und
Vereine sowie die Aktivitäten aus den Kultur-
und Bildungsplänen der Arbeitskollektive. Dazu
kam, dass der Betriebsgewerkschaftsleitung 40
bis 50 Prozent der Mitgliedsbeiträge direkt zur
Verfügung standen und nach eigenem Ermessen nach
Beschluss der Vertrauensleutevollversammlung
für die geistig-kulturelle Arbeit genutzt werden
konnten. Es gab unzählige Chöre, Orchester und
Arbeitertheater, die bei Betriebsfestspielen
großen Anklang fanden. Die besten von ihnen
wurden zu zentralen Ausscheiden, den
Arbeiterfestspielen, delegiert.
Unmittelbar mit dem Betriebsplan verbunden war
der Frauenförderungsplan. Sein Anliegen bestand
darin, die schöpferischen Fähigkeiten der Frauen
im Arbeits- und Fortbildungsprozess zu fördern,
ihnen aber gleichzeitig auch die Möglichkeiten
dazu zu erschließen, sei es durch betriebliche
Kindergärten und Kinderkrippen, die betriebliche
Essenversorgung und den monatlichen Haushaltstag
für jede werktätige Frau.
Wir wollen uns im Herbst diese Jahres mit den
Erfahrungen des FDGB auf sozialem und
kulturellem Gebiet in einer gesonderten
Veranstaltung befassen. Auf der kürzlich
durchgeführten Hauptversammlung unseres Vereins
stellte ein Kollege die Frage, warum wir uns
noch nicht mit den großen Erfahrungen des FDGB
auf dem Gebiet der internationalen Solidarität
befasst haben - eine sehr berechtigte Frage.
Denn mit den monatlichen Solidaritätsbeiträgen
unserer Mitglieder wurde in Vietnam, Angola,
Mocambique und anderen Ländern viel Solidarität
geleistet, auch im Lande, bei der Unterbringung
ausländischer Studenten, Schüler und
Arbeitskräfte. Da gibt es noch eine Menge zu
tun.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Freunde
und Genossen,
ich habe versucht, einen kurzen Überblick über
Probleme, ja auch Widersprüche und Erfolge aus
der Arbeit unserer Gewerkschaft hier darzulegen.
Vielleicht habt ihr gespürt, dass ein gewisser
Stolz über die geleistete Arbeit in den
Darlegungen mitschwang. Ich will noch einmal
betonen, dass allen, die mit Herz und Verstand
oft unter schwierigen Bedingungen diese Arbeit
geleistet haben, auch aus heutiger Sicht Dank
und Anerkennung gebührt. Denen, die uns heute
klein reden wollen, sagen wir: die Geschichte und
die Erfahrungen des FDGB und der
Industriegewerkschaften/Gewerkschaften in der
Zeit ihres Wirkens kann niemand auslöschen. Wir
wollen das unsrige tun, um sie immer wieder ins
Gedächtnis zu rufen.