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Unser menschenrechtliches Profil ausgestalten
Diskussionsbeitrag von Dr. Jürgen Zenker auf der
Delegiertenkonferenz der GBM
Menschenrechtsfragen gehören
seit der Gründung der GBM zu
ihrem Profil. Bereits ihr Name ist dafür
Beleg.
Heute aber stellen sich manche Forderungen,
die 1991 erhoben worden
sind, anders dar. Im Rentenbereich ist
das besonders augenfällig. Nicht wenig
wurde erreicht, aber noch gibt es
ungelöste Fragen. Über andere Forderungen
ist die Entwicklung hinweggegangen
– Stichwort Einigungsvertrag
und Berufsverbote.
Das nunmehrige Profil der GBM
ist derzeitigen politischen Anforderungen
anzupassen. Das gilt auch für
menschenrechtliche Fragestellungen.
In unserem Lande gibt es nicht wenige
menschenrechtliche Defizite.
Ein jüngster Beleg dafür ist der Koalitionsvertrag
von CDU, CSU und FDP
vom 26. Oktober 2009. Im Kapitel
V. gibt es einen Abschnitt 6., der mit
„ Menschenrechte schützen – Rechtsstaatlichkeit
fördern“ überschrieben
ist. Zumindest drei kritikwürdige
Punkte sind zu nennen:
1. Die Einhaltung der Menschenrechte
wird in erster Linie als eine
Angelegenheit deutscher Außen- und
Entwicklungspolitik dargestellt. Dabei
ist die Durchsetzung der Menschenrechte
im Innern der Bundesrepublik
die eigentliche Kernaufgabe.
2. Bei der Einhaltung der Menschenrechte
werden ausschließlich Bürger- und
politische Rechte genannt. Die
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Rechte sind komplett ausgeblendet.
3. Menschenrechte und Sicherheit
sind keine Themen. Gleichermaßen
nicht thematisiert werden menschenrechtliche
Maßstäbe bei internationalen
militärischen Interventionen. Es
gibt zwar ein Bekenntnis für eine bessere
Durchsetzung des Völkerstrafgesetzbuches,
in der Praxis aber – der
Fall des Oberst Klein sei genannt –
geschieht das Gegenteil.
Stellt man den Koalitionsvertrag in
seiner Positionierung bzw. Nichtpositionierung
zu Menschenrechtsfragen
in Rechnung sowie jüngste Auseinandersetzungen
mit der Krisenbewältigung
einschließlich zu erwartender
Maßnahmen des Sozialabbaus, gibt
es genügend Gründe, das menschenrechtliche
Profil der GBM weiter auszugestalten.
Dabei geht es darum, generelle
Erfordernisse und konkrete
Interessen unserer Mitgliedschaft
miteinander zu verknüpfen. Ich will
dafür zwei Beispiele nennen.
Beispiel 1: die Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse in Deutschland.
Bekanntlich hatte der UN-Ausschuss
für wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Rechte in abschließenden
Bemerkungen am 2.12.1998
gefordert, „ den Prozess der Integration
zwischen Ost- und Westdeutschland
auf allen Ebenen mit dem Ziel
zu beschleunigen, die zwischen ihnen
noch bestehende Kluft zu reduzieren“.
Er hat in weiteren abschließenden
Bemerkungen vom 31.8. 2001
seine Position bekräftigt und gefordert,
Maßnahmen zu treffen, um zu
gewährleisten, dass sich die Unterschiede
zwischen den neuen und alten
Bundesländern u. a. im Lebensstandard
sowie in der Besoldung und
Entlohnung der Angehörigen des öffentlichen
Dienstes verringern.
Um diese Frage wird es erneut gehen,
wenn der UN-Ausschuss für wirtschaftliche,
soziale und kulturelle
Rechte den 5. Bericht der Bundesregierung
zur Umsetzung des Internationalen
Pakts über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte im Mai
2011 behandeln wird. Ich komme darauf
noch einmal zurück.
Die Problematik der Herstellung
gleichwertiger Lebensverhältnisse
bleibt auch deshalb wichtig, weil im
schon erwähnten Koalitionsvertrag
eine hinhaltende Position eingenommen
wird. Es werde an der Zielsetzung
festgehalten, die Lebensverhältnisse
in Deutschland bis 2019 bundesweit
weitgehend anzugleichen. Sollte
nicht angestrebt werden, eine Verkürzung
dieses Zeithorizonts zu erreichen
und die relativierende Vokabel
„weitgehend“ zu eliminieren?
Beispiel 2: Fragen der Durchsetzung
des Rechts auf Gesundheit, bekanntlich
im Artikel 12 des Internationalen
Pakts über wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Rechte enthalten. Ich
thematisiere diese Problematik deshalb,
weil unsere Mitgliedschaft in
der Regel im fortgeschrittenen Alter
ist und Alter leider auch mit Krankheiten
verbunden sein kann.
Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte
hat in seiner Allgemeinen Bemerkung
Nr. 14 zum Recht auf ein Höchstmaß
an Gesundheit vom 11. August 2000
wichtige Aussagen getroffen, auf die
wir uns stützen können. So heißt es
z. B. in Ziffer 12 (b) (iii) : „Wirtschaftliche
Zugänglichkeit ( Bezahlbarkeit
): Medizinische Einrichtungen
und ärztliche Betreuung müssen für
alle erschwinglich sein… Gerechtigkeit
verlangt, dass ärmere Haushalte
im Vergleich zu wohlhabenden
Haushalten nicht unverhältnismäßig
mit Gesundheitsausgaben zu belasten
sind.“
Wenn tatsächlich die Absicht bestehen
sollte, den Staatszuschuss für die
Krankenkassen einzufrieren, wächst
die Wahrscheinlichkeit, dass die
Krankenkassen generell Zusatzbeiträge
erheben werden. Noch schwerwiegender
wäre es, wenn die Kopfpauschale
eine Chance der Durchsetzung
hätte.
Eine weitere Frage ist die Erreichbarkeit
medizinischer Einrichtungen. In
der Allgemeinen Bemerkung Nr. 14
wird dazu ausgeführt:
„Medizinische Einrichtungen
und ärztliche
Betreuung müssen
in sicherer Reichweite
für die gesamte
Bevölkerung vorhanden
sein.“ Es ist also
ein menschenrechtliches
Erfordernis,
z.B. die medizinische
Versorgung der Bevölkerung
in ländlichen
Gegenden sicherzustellen,
was in
unserem Lande ein
Problem ist.
Ich habe zwei abschließende
Bemerkungen
des UN-Ausschusses
für wirtschaftliche,
soziale
und kulturelle Rechte
zu gleichwertigen Lebensverhältnissen
in
Deutschland zitiert.
Es ist kein Geheimnis,
dass diese Aussagen auch deshalb erfolgt
sind, weil wir in unseren Stellungnahmen
von 1998 und 2001 dazu
Informationen übermittelt hatten.
Da sich die Praxis solcher Stellungnahmen
bewährt hat, sollte sie fortgesetzt
werden. Die nächste Gelegenheit
dazu bietet sich im Mai 2011,
ich habe das schon angedeutet. Entsprechende
Vorarbeiten sind bereits
im Gange. Im Unterschied zu 1998
und 2001 hat sich in unserem Lande
eine wsk-Rechte-Koalition gebildet,
die eine gemeinsame Stellungnahme
ausarbeitet.
Die GBM ist daran beteiligt
und hat bereits Zuarbeiten unterbreitet.
Wir haben uns zugleich vorbehalten,
gegebenenfalls spezifische
Ergänzungen, die unsere Belange betreffen,
in einer selbständigen Stellungnahme
zu übermitteln.
Was die Inhalte betrifft, so habe ich
zwei diesbezügliche Fragen bereits
genannt, gleichwertige Lebensverhältnisse
und das Recht auf Gesundheit.
Ein weiterer Themenkomplex
sollten Probleme sein, die mit dem
Recht auf soziale Sicherheit zusammenhängen.
Wir sollten unsere Solidarität
mit der Personengruppe bekunden,
die sich mit einer Massenpetition
an den Petitionsausschuss
des Bundestages gewandt hat, um die
Beseitigung des Rentenstrafrechts zu
erreichen.
Auch Bestrebungen der
Bundesregierung, die Angleichung
der aktuellen Rentenwerte Ost und
West zu umgehen und die bestehenden
Unterschiede de facto zu erhalten,
könnten Gegenstand unserer Stellungnahme
sein.
In Anbetracht der Bedeutung menschenrechtlicher
Fragen in der Tätigkeit
der GBM sollte nach Möglichkeiten
gesucht werden, operativ auf
aktuelle Entwicklungen zu reagieren,
nicht nur durch Artikel im ICARUS
und den „akzenten“, sondern auch
durch Erklärungen des Bundesvorsitzenden,
des Vorstandes der GBM
und der Arbeitsgruppe Menschenrechte,
die auf der Internet-Seite der
GBM zu veröffentlichen wären.
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