GBM e.V.  Delegiertenkonferenz

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Unser menschenrechtliches Profil ausgestalten

Diskussionsbeitrag von Dr. Jürgen Zenker auf der Delegiertenkonferenz der GBM

Menschenrechtsfragen gehören seit der Gründung der GBM zu ihrem Profil. Bereits ihr Name ist dafür Beleg. Heute aber stellen sich manche Forderungen, die 1991 erhoben worden sind, anders dar. Im Rentenbereich ist das besonders augenfällig. Nicht wenig wurde erreicht, aber noch gibt es ungelöste Fragen. Über andere Forderungen ist die Entwicklung hinweggegangen – Stichwort Einigungsvertrag und Berufsverbote.

Das nunmehrige Profil der GBM ist derzeitigen politischen Anforderungen anzupassen. Das gilt auch für menschenrechtliche Fragestellungen. In unserem Lande gibt es nicht wenige menschenrechtliche Defizite. Ein jüngster Beleg dafür ist der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009. Im Kapitel V. gibt es einen Abschnitt 6., der mit „ Menschenrechte schützen – Rechtsstaatlichkeit fördern“ überschrieben ist. Zumindest drei kritikwürdige
Punkte sind zu nennen:

1. Die Einhaltung der Menschenrechte wird in erster Linie als eine Angelegenheit deutscher Außen- und Entwicklungspolitik dargestellt. Dabei ist die Durchsetzung der Menschenrechte im Innern der Bundesrepublik die eigentliche Kernaufgabe.

2. Bei der Einhaltung der Menschenrechte werden ausschließlich Bürger- und politische Rechte genannt. Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Rechte sind komplett ausgeblendet.

3. Menschenrechte und Sicherheit sind keine Themen. Gleichermaßen nicht thematisiert werden menschenrechtliche Maßstäbe bei internationalen militärischen Interventionen. Es gibt zwar ein Bekenntnis für eine bessere Durchsetzung des Völkerstrafgesetzbuches, in der Praxis aber – der Fall des Oberst Klein sei genannt – geschieht das Gegenteil.

Stellt man den Koalitionsvertrag in seiner Positionierung bzw. Nichtpositionierung zu Menschenrechtsfragen in Rechnung sowie jüngste Auseinandersetzungen mit der Krisenbewältigung einschließlich zu erwartender Maßnahmen des Sozialabbaus, gibt es genügend Gründe, das menschenrechtliche Profil der GBM weiter auszugestalten. Dabei geht es darum, generelle Erfordernisse und konkrete Interessen unserer Mitgliedschaft miteinander zu verknüpfen. Ich will dafür zwei Beispiele nennen.

Beispiel 1: die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland. Bekanntlich hatte der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in abschließenden Bemerkungen am 2.12.1998 gefordert, „ den Prozess der Integration zwischen Ost- und Westdeutschland auf allen Ebenen mit dem Ziel zu beschleunigen, die zwischen ihnen noch bestehende Kluft zu reduzieren“. Er hat in weiteren abschließenden Bemerkungen vom 31.8. 2001 seine Position bekräftigt und gefordert, Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, dass sich die Unterschiede zwischen den neuen und alten Bundesländern u. a. im Lebensstandard sowie in der Besoldung und Entlohnung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes verringern. Um diese Frage wird es erneut gehen, wenn der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte den 5. Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im Mai 2011 behandeln wird. Ich komme darauf noch einmal zurück. Die Problematik der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse bleibt auch deshalb wichtig, weil im schon erwähnten Koalitionsvertrag eine hinhaltende Position eingenommen wird. Es werde an der Zielsetzung festgehalten, die Lebensverhältnisse in Deutschland bis 2019 bundesweit weitgehend anzugleichen. Sollte nicht angestrebt werden, eine Verkürzung dieses Zeithorizonts zu erreichen und die relativierende Vokabel „weitgehend“ zu eliminieren?

Beispiel 2: Fragen der Durchsetzung des Rechts auf Gesundheit, bekanntlich im Artikel 12 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte enthalten. Ich thematisiere diese Problematik deshalb, weil unsere Mitgliedschaft in der Regel im fortgeschrittenen Alter ist und Alter leider auch mit Krankheiten verbunden sein kann. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 14 zum Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit vom 11. August 2000 wichtige Aussagen getroffen, auf die wir uns stützen können. So heißt es z. B. in Ziffer 12 (b) (iii) : „Wirtschaftliche Zugänglichkeit ( Bezahlbarkeit ): Medizinische Einrichtungen und ärztliche Betreuung müssen für alle erschwinglich sein… Gerechtigkeit verlangt, dass ärmere Haushalte im Vergleich zu wohlhabenden Haushalten nicht unverhältnismäßig mit Gesundheitsausgaben zu belasten sind.“ Wenn tatsächlich die Absicht bestehen sollte, den Staatszuschuss für die Krankenkassen einzufrieren, wächst die Wahrscheinlichkeit, dass die Krankenkassen generell Zusatzbeiträge erheben werden. Noch schwerwiegender wäre es, wenn die Kopfpauschale eine Chance der Durchsetzung hätte.

Eine weitere Frage ist die Erreichbarkeit medizinischer Einrichtungen. In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 14 wird dazu ausgeführt: „Medizinische Einrichtungen und ärztliche Betreuung müssen in sicherer Reichweite für die gesamte Bevölkerung vorhanden sein.“ Es ist also ein menschenrechtliches Erfordernis, z.B. die medizinische Versorgung der Bevölkerung in ländlichen Gegenden sicherzustellen, was in unserem Lande ein Problem ist.

Ich habe zwei abschließende Bemerkungen des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Deutschland zitiert. Es ist kein Geheimnis, dass diese Aussagen auch deshalb erfolgt sind, weil wir in unseren Stellungnahmen von 1998 und 2001 dazu Informationen übermittelt hatten. Da sich die Praxis solcher Stellungnahmen bewährt hat, sollte sie fortgesetzt werden. Die nächste Gelegenheit dazu bietet sich im Mai 2011, ich habe das schon angedeutet. Entsprechende Vorarbeiten sind bereits im Gange. Im Unterschied zu 1998 und 2001 hat sich in unserem Lande eine wsk-Rechte-Koalition gebildet, die eine gemeinsame Stellungnahme ausarbeitet.

Die GBM ist daran beteiligt und hat bereits Zuarbeiten unterbreitet. Wir haben uns zugleich vorbehalten, gegebenenfalls spezifische Ergänzungen, die unsere Belange betreffen, in einer selbständigen Stellungnahme zu übermitteln.
Was die Inhalte betrifft, so habe ich zwei diesbezügliche Fragen bereits genannt, gleichwertige Lebensverhältnisse und das Recht auf Gesundheit. Ein weiterer Themenkomplex sollten Probleme sein, die mit dem Recht auf soziale Sicherheit zusammenhängen. Wir sollten unsere Solidarität mit der Personengruppe bekunden, die sich mit einer Massenpetition an den Petitionsausschuss des Bundestages gewandt hat, um die Beseitigung des Rentenstrafrechts zu erreichen.

Auch Bestrebungen der Bundesregierung, die Angleichung der aktuellen Rentenwerte Ost und West zu umgehen und die bestehenden Unterschiede de facto zu erhalten, könnten Gegenstand unserer Stellungnahme sein. In Anbetracht der Bedeutung menschenrechtlicher Fragen in der Tätigkeit der GBM sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, operativ auf  aktuelle Entwicklungen zu reagieren, nicht nur durch Artikel im ICARUS und den „akzenten“, sondern auch durch Erklärungen des Bundesvorsitzenden, des Vorstandes der GBM und der Arbeitsgruppe Menschenrechte, die auf der Internet-Seite der GBM zu veröffentlichen wären.

 
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ICARUS 01/2010
erschienen im
März 2010

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