|
Pluralismus oder Totalitarismus?
Stellungnahme des Bundesvorstandes zu Angriffen gegen
die GBM e.V.
(Vorabveröffentlichung aus ICARUS)
Die Angriffe auf die Gesellschaft zum Schutz von
Bürgerrecht und Menschenwürde e.V., die
Diskriminierung ihrer Mitglieder und ihres Vorstandes,
das Einwerfen der Scheiben ihrer Geschäftsstelle, das
Bekleben ihrer Außenwände mit neofaschistischen
Flugblättern oder die Bedrohungen via Internet mehren
sich seit dem Frühjahr 2008.
Das
ideelle und tatendurstige Engagement gegen die GBM hat
eine neue rechtskonservative und kriminelle Intensität
und Qualität erreicht. Man kann nicht ausschließen,
dass sich das weiter mehrt. Auch andere uns nahe
stehende Organisationen sind von ähnlichen Angriffen
betroffen. Man sollte hoffen, dass das
parlamentarische politische System angesichts solcher
Entwicklungen nicht noch weiter ausufernd die
Contenance einer konsensfähigen politischen Ethik im
Umgang mit Andersdenkenden verliert. Doch gerade aus
einigen kommunalen Parlamenten im Osten Berlins kommen
aktuell noch Anträge hinzu - so zunächst in der BVV
Lichtenberg und zuletzt in Treptow-Köpenick - der GBM
die Nutzung öffentlicher Räume für ihre
Rentensprechstunden zu untersagen. Und das, obwohl es
zuhauf Appelle für bürgerschaftliches Engagement von
den BVV gibt und Lobe über Lobe für das Ehrenamt.
Gerade das üben wir aus – in Reinkultur. Dennoch, SPD
und CDU genierte es nicht, in Lichtenberg gerade auch
auf die Stimmen der Neonazis zu setzen, um gegen die
GBM zu Felde zu ziehen - wenn das auch scheiterte.
Doch gingen sie mit ihren Philippiken noch weiter bis
zum Berliner Abgeordnetenhaus.
Warum
das alles? Weil die GBM ein wichtiges Mitglied des
Europäischen Friedensforums ist, das die Beendigung
aller Kriege, die Auflösung der NATO und den Abzug der
USA-Militärstützpunkte aus Deutschland fordert bzw.
auch die Anerkennung der Sezession des Kosovo durch
die Bundesrepublik Deutschland ablehnt? Weil sich die
GBM zum wiederholten Male mit Parallelberichten zu den
Staatenberichten der Bundesrepublik an die UNO wendete
und daraus oftmals eine harsche Kritik des
Einigungsprozesses durch UNO-Organe erwuchs? Weil die
GBM den angestrebten Schäubleschen Sicherheitsstaat
nicht hinnimmt und Demokratieabbau nicht toleriert?
Weil die GBM immer schon für ein
Antidiskriminierungsgesetz eintrat? Oder gar, weil die
GBM sich entschieden gegen Sozialabbau einsetzt und
viel für die Durchsetzung der Rechte der Rentner in
ganz Deutschland getan hat? Da beschwert sich doch
auch jemand aus der Phalanx von SPD, Grünen oder CDU
in der BVV Treptow/Köpenick, dass die GBM auch gegen
Rentengesetze auftritt, die die Ostdeutschen
benachteiligen und von „Strafrente“ spricht. Das
werden wir natürlich auch weiterhin tun.
Die GBM
hat schon viele Male als kompetenter Gutachter die
Möglichkeit zu Stellungnahmen bei Rentenklagen vor dem
Bundesverfassungsgericht erhalten. Viermal musste der
Bundestag infolge solcher Urteile die
Rentengesetzgebung ändern und seine ausschließlich aus
politischen Gründen vorgenommenen willkürlichen
Rentenkürzungen aufheben.
Und dennoch geschah alles nur halbherzig. Für
Minister, deren Stellvertreter, bestimmte Richter und
andere leitende Funktionäre des Staats- und
Parteiapparats besteht das Rentenstrafrecht bis heute
fort. Wir sind der Überzeugung, das auch das nächste
Urteil zeigen wird, dass die Stellungnahme der GBM zur
Willkürlichkeit der Rentenkürzung für diese Personen
in Karlsruhe Anerkennung findet. Denn es gilt der
Grundsatz der Wertneutralität des Rentenrechts. Wer in
unsere Rentensprechstunden kommt, ist tatsächlich gut
beraten.
Doch
gegen unsere Rentenkonsultationen zu sein, dabei
belässt man es nicht. Man geht in die große Politik.
Man ist dafür, die GBM aus dem öffentlichen Leben
auszuschalten. Es ist schon komisch. In der Ukraine
und in Serbien haben wir in diesem Jahr gerade großen
Tageszeitungen die Titelseiten gefüllt. Und zuhause
finden wir provinziellen Mief. Da wird uns u.a.
vorgeworfen, dass wir neben vielen anderen wie Angela
Davis, Felicia Langer, Friedrich Wolff, Hermann
Klenner etc. auch Fidel Castro, der als langjähriger
Vorsitzender der Blockfreienbewegung eine Hoffnung für
Millionen in der ganzen Welt verkörpert, einen
Menschenrechtspreis verliehen haben.
Man
sollte sich einmal ansehen, was im Handwörterbuch des
politischen Systems der Bundesrepublik unter
Pluralismus steht. „Pluralismus als Begriff der
politischen Theorie kennzeichnet die moderne
Lebenswelt in den hoch industrialisierten
.Gesellschaften der westlichen OECD-Länder. Im
Pluralismus konkurrieren eine Vielzahl
gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen mit- und
gegeneinander um gesellschaftliche, wirtschaftliche
und politische Macht. Sie versuchen ihren Einfluss in
den politischen Prozess einzubringen und auf die
staatliche Gewalt durchzusetzen. Verschiedene
intermediäre Gruppen – z.B. Parteien, Gewerkschaften,
Arbeitgeberverbände, karitative Organisationen,
Kirchen, wissenschaftliche Vereinigungen,
Bürgerinitiativen u.v.a.m. – verfolgen selbständig und
autonom ihre Ziele innerhalb des Systems, wobei sie
theoretisch gleichberechtigt sind.“ Und weiter heißt
es: „Durch die Wiedervereinigung (Vereinigung) ist das
Spektrum der unterschiedlichen Interessen zweifellos
erweitert worden.“ Das stört manchen. Aber er wird
sich damit arrangieren müssen, will er seinen Platz in
der Gesellschaft politisch ausfüllen.
Da
meinte jemand in der Debatte der BVV, es gehe
schließlich nicht um die Rente, sondern um die
Geisteshaltung des Vorstands der GBM. Das Wort
„Geisteshaltung“ lässt die Gegenfrage aufkommen, wes
Geistes Kind derjenige selbst ist. Wenn man es anders
ausdrückt, so geht es ihm um die politischen
Überzeugungen des Vorstands. Und Überzeugungen sind
nun einmal – übrigens auch konservative - .bis auf die
durch Völkerrechtsurteile wie Nürnberg verurteilten
faschistischen durch alle Menschenrechtskonventionen
der UNO geschützt und dürfen nicht zum Anlass
irgendwelcher Sanktionen gemacht werden. Es ist
offenbar nicht überflüssig im 60. Jahr der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte darauf aufmerksam zu
machen. Die Konventionen sind in der Bundesrepublik
gültiges Recht. Es ist uns natürlich nicht neu, dass
in der Bundesrepublik auch andere Menschenrechte
stiefmütterlich behandelt werden. Wir sind
Gründungsmitglied des Forums Menschenrechte, das indes
über 50 Organisationen vereint - von ai über pro asyl,
von Pax Christi bis zum Deutschen Frauenrat mit
Millionen Mitgliedern. Und alle haben in diesem Land
ihre Aufgabe. Es gibt viel zu tun.
Und
Ostdeutschland ist in menschenrechtlicher Hinsicht
noch ein besonderes Entwicklungsland, wofür allein
schon die doppelt so hohe Zahl der Arbeitslosen und
Jugendarbeitslosen spricht.
Man hört schon die verärgerten Retourkutschen: Wo war
in der DDR denn der Pluralismus? Auch diese Frage
müsste man mit komparatistischem Blick auf eine
sozialwissenschaftliche Ebene heben. Schon Ende der
60er Jahre konstatierte der Nestor der bundesdeutschen
Politikwissenschaft, Klaus von Beyme: „In dem neuen
Pluralismus der siebziger Jahre sind auch
Nichtmarxisten immer stärker dazu übergegangen,
Sozialismus und Pluralismus nicht nur als vereinbar,
sondern einander sogar voraussetzende Prinzipien
anzusehen. Auch die marxistische Soziologie in
sozialistischen Ländern selbst rückt zunehmend davon
ab, die sozialistische Gesellschaft dogmatisch als
konfliktlose Gesellschaft zu definieren.“
(Interessengruppen in der Demokratie, München 1969 S.
221) Ich will gar nicht noch an die Dialogpolitik der
80er Jahre erinnern. Das war damals, auch angesichts
aller Probleme, die es – wie wir bis heute sehen – in
der Bundesrepublik gibt, weit mehr als wenig.
Die
gegen uns auftretenden Abgeordneten, die uns keine
Räume mehr für Bürgersprechstunden geben möchten, aus
Furcht auch, die GBM könnte weitere Mitglieder finden,
wünschen sich kein pluralistisches Land. Sie müssen
sich sagen lassen, dass unter dem Stichwort
„Pluralismus“ in allen möglichen Veröffentlichungen
steht, dass sie als Politiker davon nicht abrücken
sollten, weil das wirklich dem Geist des Grundgesetzes
zuwiderläuft. Denn: „Im Gegensatz zu totalitären
Ideologien oder zum Partikularismus erkennt der
Pluralismus die bestehenden unterschiedlichen
Interessen und politischen Positionen an und
betrachtet deren individuelle Verwirklichung,
Vertretung und Artikulation als erwünscht.“
(Wikipedia) Erwünscht? Davon sind diese Abgeordneten
weit entfernt.
Oder gehörten sie wie Herr Gauck zu den geladenen
Gästen der Prager Konferenz, die Ende Mai 2008
stattfand und auf der man solche Sätze von Senator
Martin Mejstrik hörte, wie: „Solange Europa den
Gedanken nicht akzeptieren wird, dass der
Nationalsozialismus und der Kommunismus völlig
gleichwertige verbrecherische Regime sind, wird es
nicht einheitlich sein.“ Das ist eine neue alte Form
von Totalitarismus, die Thomas Mann dereinst die
„Grundtorheit unserer Epoche“ nannte.
Prof. Dr. Wolfgang Richter |
|