GBM - "Stasi-Verein"?

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15 Jahre Rentenkonsultationen der GBM

Die Rentenversicherung der DDR unterschied sich grundsätzlich von der Gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik. Entsprechend groß war die Unsicherheit der Bürger der DDR als sie nach 1990 ungewohnte und umfangreiche Bescheide über ihre künftige Rente erhielten. Die GBM war die erste Seniorenorganisation die den Bürgern Unterstützung beim Verständnis der Bescheide vermittelte und sie informieren konnte, welche Rechtsmittel ihnen zur Durchsetzung ihrer Rechte zur Verfügung stehen. Dies konnte die GBM anbieten, weil sich etwa 200 ihrer Mitglieder in Berlin und den größten Städten der neuen Bundesländer durch Kurse bei der Rentenversicherung, eigenes Studium, durch praktische Erfahrung bei den Konsultationen sowie gegenseitigem Erfahrungsaustausch, sich diesen Aufgaben stellen konnten. Dabei wurde den Bürgern natürlich deutlich gemacht, dass die Konsultanten der GBM keine Rechtsauskunft geben oder gar sie gegenüber der Rentenversicherung oder den Gerichten vertreten können. Die Hilfe wurde von den Bürgern gern und in großer Zahl wahrgenommen. Allein 1993 bis 1995 berichteten unsere Konsultanten, dass sie jährlich etwa 3 Tausend Bürgern in Rentenfragen Unterstützung geben konnten.

Auch später setzte sich der große Zuspruch zu den Sprechstunden der Konsultanten fort. Nunmehr verlegte sich die Auskunft auf die Bescheide des Versorgungsträgers der Rentenversicherung, die Auskunft gaben welche Ansprüche bei der Überleitung der Zusatzversorgungen in die bundesdeutsche Rentenversicherung zugebilligt wurden. Die Mehrzahl der Angehörigen der Intelligenz, die Teilnehmer an den Zusatzversorgungen waren, mussten feststellen, dass alle ihre über der Beitragsbemessungsgrenze liegenden aber durch Arbeitsleistungen und Beiträge rechtmäßig erworben wurden, gestrichen waren. Gegen diese Enteignung ihrer Ansprüche erhob sich berechtigt Protest und unsere Konsultanten haben Auskunft gegeben, welche Rechtsmittel dagegen möglich waren. Auch zu diesem Komplex der Rentenüberführung hatten sich unsere Konsultanten gründlich vorbereitet und konnten so wiederum Tausenden Unterstützung geben. Für diese Hilfe und Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte in der Bundesrepublik haben sich die Bürger in vielfältiger Weise bedankt. Ein Teil von ihnen wurde Mitglied der GBM, weil sie sich davon überzeugen konnten, dass die GBM nicht nur die Bürgerrechte konsequent vertritt, sondern auch für Frieden und die Freiheit in allen Ländern sowie die Menschenrechte überall in der Welt eintritt. 

Ein drittes Gebiet auf dem Gebiet bei der Durchsetzung gerechter Rentenansprüche war das Rentenstrafrecht, welches fallbeilartig über Zehntausende ehemaliger Mitarbeiter des Staatsapparates, der Parteien und der gesellschaftlichen Organisationen verhängt wurde. Das Gesetz über die Überleitung der Ansprüche und Anwartschaften (AAÜG) verfügte nicht nur Abstrafungen, welche grob die politisch-moralischen Wertgrundsätze des allgemeinen Rentenrechts verletzten, sondern auch zahlreiche unsinnige Regelungen hatte. Nur zwei Beispiele dafür, der Chef der Beleuchtergruppe der Staatsoper unterlag nicht den Begrenzungen, sein Gegenpart im Fernsehfunk unterlag jedoch den Rentenstrafrecht. Der Abteilungsleiter im Kulturbund zuständig für die Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse wurde nicht in das Rentenstrafrecht einbezogen, als er die gleiche Funktion in der Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse übernahm, war er durch das Strafrecht erfasst und diese Jahre wurden geringer bewertet, als die Jahre zuvor. Das Rentenstrafrecht wurde anfangs wahllos selbst auf Mitarbeiter in unteren Funktionen, wie Sekretärinnen, Kraftfahrer, Sachbearbeiter in den örtlichen Organen an gewandt.

Die GBM ist stolz darauf, dass sie und ihre Mitglieder wesentlichen Anteil an der schrittweißen Überwindung dieser schändlichen und unbegründeten Kürzung von Ansprüchen hatte. Mit Schreiben an die Bundesregierung, die Bundestagsfraktionen, Mitglieder des Bundestags und der Länderparlamente, auf Kundgebungen und mit Petitionen und Resolutionen wurden durch die Gesellschaft und unter ihrer Mitwirkung zahlreiche Initiativen gegen das Rentenstrafrecht und die anderen Rentenungerechtigkeiten unternommen. Damit haben wir von unserem vom Grundgesetz verbürgten Recht auf Meinungsäußerung und Vertretung berechtigter Interessen Gebrauch gemacht. Unsere Mitglieder haben an Gutachten mitgewirkt, in denen bewiesen wurde, dass die Grundsätze der Wertneutralität des Rentenrechts verletzt werden, wenn die konkrete Tätigkeit der Betroffenen zu ungerechtfertigten Rentenkürzungen führt. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrmals der Gesellschaft anheim gestellt, durch Stellungnahmen ihren Standpunkt zu dem den Gericht vorliegenden Rechtsstreitigkeiten darzulegen. Dies geschah bisher mit vier umfangreichen Materialien. In den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts wurden diese Stellungnahmen ausdrücklich gewürdigt und die von der Gesellschaft vorgebrachten Argumente bei der Begründung der Entscheidungen des Gerichts mit verwandt.

Das Bundesverfassungsgericht fällte 1999 Urteile zur Wiederherstellung der Rentenansprüche führender Wissenschaftler der DDR, zur Neuberechnung von Ansprüchen gemäß gleicher Regelungen, wie sie für Rentner ohne Teilnahme an Zusatzversorgungen angewandt wurden und zur Aufhebung von Rentenkürzungen für einen beträchtlichen Teil der Staats- und Parteifunktionären sowie den Mitarbeitern des FDGB und anderer Massenorganisationen. Die GBM hat dazu den ihr möglichen Beitrag geleistet. Unter Anderen durch zwei Stellungsnahmen an das Bundesverfassungsgericht und bei einer Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung des Bundestages. Nach den Entscheidungen des Verfassungsgerichts hat die GBM eine Beschwerde beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegen die Systementscheidung veranlasst. Durch fachliche Unterstützung konnten wir Mitgliedern helfen, das Menschenrechtstribunal der UNO aufzufordern, ihre Beschwerde gegen die Bundesrepublik zu untersuchen. Nach einer Entgegnung der GBM zum Staatenbericht der Bundesrepublik forderte der Wirtschafts- und Sozialrat der UNO die Bundesregierung auf, Benachteiligungen von Angehörigen der Intelligenz und Staatsfunktionären aufzuheben. 

Wir sind stolz darauf, dass mit unseren Initiativen berechtigten Interessen vieler Tausend Bürger ein guter Dienst erwiesen wurde und sie nunmehr sowohl eine wohlverdiente Rente erhalten als auch das ihnen zugefügte Unrecht durch Nachzahlung ausgeglichen wurde. Wir sind überzeugt, dass die noch anhaltenden Rentenkürzungen für hohe Mitglieder der Staats- und Parteiführung und einen Teil der Richter und Staatsanwälte ungerechtfertigt ist, dem Grundgesetz widerspricht und aufgehoben werden muss. Dazu liegen dem Verfassungsgericht Vorlagen der 35. Kammer des Berliner Sozialgerichts sowie des Landssozialgerichts Thüringen zur Entscheidung vor. Gemäß einer entsprechenden Aufforderung haben wir wiederum unsere Stellungsnahme dazu an das Bundesverfassungsgericht übermittelt. 

Wir betrachten es nicht als unsere Aufgaben die Interessen der Mitarbeiter der Staatssicherheit zu vertreten. Dazu besteht eine eigene Interessenvertretung in Gestalt von ISOR. Trotzdem unterstreichen auch wir unsere Überzeugung, dass das Rentenstrafrecht auch für diese Bürger eine Verletzung der Wertneutralität des Rentenrechts darstellt und fordern seine Aufhebung.  Gegenwärtig setzen wir alle unsere Möglichkeiten ein, um die Angleichung des Rentenwerts Ost an den Rentenwert (West) zu erreichen. Es ist unakzeptabel, dass fast 18 Jahre nach Herstellung der staatlichen Einheit immer noch der Rentenwert Ost um 13 % niedriger ist. Damit, so meinen nicht nur wir, werden die Bürger in den neuen Bundesländern als zweitklassig, als Rentner die ohne Grund ungleich behandelt werden dürfen, eingestuft. Diese Ansprüche werden nur entzogen weil diese Bürger im Osten wohnen und arbeiteten. Wenn dies nicht als Unrecht betrachtet werden soll, was dann? Als letzte Initiative auf diesem Gebiet hat sich die GBM mit der Forderung nach höherer Rentenangleichung an den Arbeitsminister gewandt. Nach drei Jahren in denen keine Rentenanpassung erfolgte, wird nun bereits zum zweiten Mal eine Angleichung für Ost und West mit gleich niedrigem Prozentsatz verordnet. Damit wird Herstellung gleicher Rentenwerte noch weiter hinausgeschoben. Wir fordern, zusammen mit allen anderen Sozialverbänden wenigstens eine schrittweiße Angleichung vorzunehmen, so dass 2012 der völlige Gleichstand erreicht wird.

Die unerhörte Behauptung des Ex-Bundespräsidenten Herzog, dass die Alten die Jungen ausplündern, weisen wir mit aller Entschiedenheit zurück. Sie ist nicht nur erwiesenermaßen falsch, sondern eine Beleidigung der Generation, die durch aufopferungsvolle Arbeit den Wiederaufbau nach dem zweiten Weltkrieg leistete und damit den gegenwärtigen Wirtschafts- und Lebensstandard erst ermöglicht hat.

Wolfgang Konschel
GBM Bundesvorstand

 
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ICARUS 04/2009
erschienen im Dezember 2009

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