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15 Jahre Rentenkonsultationen der GBM
Die Rentenversicherung der DDR unterschied sich
grundsätzlich von der Gesetzlichen Rentenversicherung
der Bundesrepublik. Entsprechend groß war die
Unsicherheit der Bürger der DDR als sie nach 1990
ungewohnte und umfangreiche Bescheide über ihre
künftige Rente erhielten. Die GBM war die erste
Seniorenorganisation die den Bürgern Unterstützung
beim Verständnis der Bescheide vermittelte und sie
informieren konnte, welche Rechtsmittel ihnen zur
Durchsetzung ihrer Rechte zur Verfügung stehen. Dies
konnte die GBM anbieten, weil sich etwa 200 ihrer
Mitglieder in Berlin und den größten Städten der neuen
Bundesländer durch Kurse bei der Rentenversicherung,
eigenes Studium, durch praktische Erfahrung bei den
Konsultationen sowie gegenseitigem
Erfahrungsaustausch, sich diesen Aufgaben stellen
konnten. Dabei wurde den Bürgern natürlich deutlich
gemacht, dass die Konsultanten der GBM keine
Rechtsauskunft geben oder gar sie gegenüber der
Rentenversicherung oder den Gerichten vertreten
können. Die Hilfe wurde von den Bürgern gern und in
großer Zahl wahrgenommen. Allein 1993 bis 1995
berichteten unsere Konsultanten, dass sie jährlich
etwa 3 Tausend Bürgern in Rentenfragen Unterstützung
geben konnten.
Auch
später setzte sich der große Zuspruch zu den
Sprechstunden der Konsultanten fort. Nunmehr verlegte
sich die Auskunft auf die Bescheide des
Versorgungsträgers der Rentenversicherung, die
Auskunft gaben welche Ansprüche bei der Überleitung
der Zusatzversorgungen in die bundesdeutsche
Rentenversicherung zugebilligt wurden. Die Mehrzahl
der Angehörigen der Intelligenz, die Teilnehmer an den
Zusatzversorgungen waren, mussten feststellen, dass
alle ihre über der Beitragsbemessungsgrenze liegenden
aber durch Arbeitsleistungen und Beiträge rechtmäßig
erworben wurden, gestrichen waren. Gegen diese
Enteignung ihrer Ansprüche erhob sich berechtigt
Protest und unsere Konsultanten haben Auskunft
gegeben, welche Rechtsmittel dagegen möglich waren.
Auch zu diesem Komplex der Rentenüberführung hatten
sich unsere Konsultanten gründlich vorbereitet und
konnten so wiederum Tausenden Unterstützung geben. Für
diese Hilfe und Unterstützung bei der Durchsetzung
ihrer Rechte in der Bundesrepublik haben sich die
Bürger in vielfältiger Weise bedankt. Ein Teil von
ihnen wurde Mitglied der GBM, weil sie sich davon
überzeugen konnten, dass die GBM nicht nur die
Bürgerrechte konsequent vertritt, sondern auch für
Frieden und die Freiheit in allen Ländern sowie die
Menschenrechte überall in der Welt eintritt.
Ein
drittes Gebiet auf dem Gebiet bei der Durchsetzung
gerechter Rentenansprüche war das Rentenstrafrecht,
welches fallbeilartig über Zehntausende ehemaliger
Mitarbeiter des Staatsapparates, der Parteien und der
gesellschaftlichen Organisationen verhängt wurde. Das
Gesetz über die Überleitung der Ansprüche und
Anwartschaften (AAÜG) verfügte nicht nur Abstrafungen,
welche grob die politisch-moralischen Wertgrundsätze
des allgemeinen Rentenrechts verletzten, sondern auch
zahlreiche unsinnige Regelungen hatte. Nur zwei
Beispiele dafür, der Chef der Beleuchtergruppe der
Staatsoper unterlag nicht den Begrenzungen, sein
Gegenpart im Fernsehfunk unterlag jedoch den
Rentenstrafrecht. Der Abteilungsleiter im Kulturbund
zuständig für die Verbreitung wissenschaftlicher
Kenntnisse wurde nicht in das Rentenstrafrecht
einbezogen, als er die gleiche Funktion in der
Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher
Kenntnisse übernahm, war er durch das Strafrecht
erfasst und diese Jahre wurden geringer bewertet, als
die Jahre zuvor. Das Rentenstrafrecht wurde anfangs
wahllos selbst auf Mitarbeiter in unteren Funktionen,
wie Sekretärinnen, Kraftfahrer, Sachbearbeiter in den
örtlichen Organen an gewandt.
Die GBM
ist stolz darauf, dass sie und ihre Mitglieder
wesentlichen Anteil an der schrittweißen Überwindung
dieser schändlichen und unbegründeten Kürzung von
Ansprüchen hatte. Mit Schreiben an die
Bundesregierung, die Bundestagsfraktionen, Mitglieder
des Bundestags und der Länderparlamente, auf
Kundgebungen und mit Petitionen und Resolutionen
wurden durch die Gesellschaft und unter ihrer
Mitwirkung zahlreiche Initiativen gegen das
Rentenstrafrecht und die anderen
Rentenungerechtigkeiten unternommen. Damit haben wir
von unserem vom Grundgesetz verbürgten Recht auf
Meinungsäußerung und Vertretung berechtigter
Interessen Gebrauch gemacht. Unsere Mitglieder haben
an Gutachten mitgewirkt, in denen bewiesen wurde, dass
die Grundsätze der Wertneutralität des Rentenrechts
verletzt werden, wenn die konkrete Tätigkeit der
Betroffenen zu ungerechtfertigten Rentenkürzungen
führt. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrmals der
Gesellschaft anheim gestellt, durch Stellungnahmen
ihren Standpunkt zu dem den Gericht vorliegenden
Rechtsstreitigkeiten darzulegen. Dies geschah bisher
mit vier umfangreichen Materialien. In den Urteilen
des Bundesverfassungsgerichts wurden diese
Stellungnahmen ausdrücklich gewürdigt und die von der
Gesellschaft vorgebrachten Argumente bei der
Begründung der Entscheidungen des Gerichts mit
verwandt.
Das
Bundesverfassungsgericht fällte 1999 Urteile zur
Wiederherstellung der Rentenansprüche führender
Wissenschaftler der DDR, zur Neuberechnung von
Ansprüchen gemäß gleicher Regelungen, wie sie für
Rentner ohne Teilnahme an Zusatzversorgungen angewandt
wurden und zur Aufhebung von Rentenkürzungen für einen
beträchtlichen Teil der Staats- und Parteifunktionären
sowie den Mitarbeitern des FDGB und anderer
Massenorganisationen. Die GBM hat dazu den ihr
möglichen Beitrag geleistet. Unter Anderen durch zwei
Stellungsnahmen an das Bundesverfassungsgericht und
bei einer Anhörung im Ausschuss für Arbeit und
Sozialordnung des Bundestages. Nach den Entscheidungen
des Verfassungsgerichts hat die GBM eine Beschwerde
beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegen die
Systementscheidung veranlasst. Durch fachliche
Unterstützung konnten wir Mitgliedern helfen, das
Menschenrechtstribunal der UNO aufzufordern, ihre
Beschwerde gegen die Bundesrepublik zu untersuchen.
Nach einer Entgegnung der GBM zum Staatenbericht der
Bundesrepublik forderte der Wirtschafts- und Sozialrat
der UNO die Bundesregierung auf, Benachteiligungen von
Angehörigen der Intelligenz und Staatsfunktionären
aufzuheben.
Wir
sind stolz darauf, dass mit unseren Initiativen
berechtigten Interessen vieler Tausend Bürger ein
guter Dienst erwiesen wurde und sie nunmehr sowohl
eine wohlverdiente Rente erhalten als auch das ihnen
zugefügte Unrecht durch Nachzahlung ausgeglichen
wurde. Wir sind überzeugt, dass die noch anhaltenden
Rentenkürzungen für hohe Mitglieder der Staats- und
Parteiführung und einen Teil der Richter und
Staatsanwälte ungerechtfertigt ist, dem Grundgesetz
widerspricht und aufgehoben werden muss. Dazu liegen
dem Verfassungsgericht Vorlagen der 35. Kammer des
Berliner Sozialgerichts sowie des Landssozialgerichts
Thüringen zur Entscheidung vor. Gemäß einer
entsprechenden Aufforderung haben wir wiederum unsere
Stellungsnahme dazu an das Bundesverfassungsgericht
übermittelt.
Wir
betrachten es nicht als unsere Aufgaben die Interessen
der Mitarbeiter der Staatssicherheit zu vertreten.
Dazu besteht eine eigene Interessenvertretung in
Gestalt von ISOR. Trotzdem unterstreichen auch wir
unsere Überzeugung, dass das Rentenstrafrecht auch für
diese Bürger eine Verletzung der Wertneutralität des
Rentenrechts darstellt und fordern seine Aufhebung.
Gegenwärtig setzen wir alle unsere Möglichkeiten ein,
um die Angleichung des Rentenwerts Ost an den
Rentenwert (West) zu erreichen. Es ist unakzeptabel,
dass fast 18 Jahre nach Herstellung der staatlichen
Einheit immer noch der Rentenwert Ost um 13 %
niedriger ist. Damit, so meinen nicht nur wir, werden
die Bürger in den neuen Bundesländern als
zweitklassig, als Rentner die ohne Grund ungleich
behandelt werden dürfen, eingestuft. Diese Ansprüche
werden nur entzogen weil diese Bürger im Osten wohnen
und arbeiteten. Wenn dies nicht als Unrecht betrachtet
werden soll, was dann? Als letzte Initiative auf
diesem Gebiet hat sich die GBM mit der Forderung nach
höherer Rentenangleichung an den Arbeitsminister
gewandt. Nach drei Jahren in denen keine
Rentenanpassung erfolgte, wird nun bereits zum zweiten
Mal eine Angleichung für Ost und West mit gleich
niedrigem Prozentsatz verordnet. Damit wird
Herstellung gleicher Rentenwerte noch weiter
hinausgeschoben. Wir fordern, zusammen mit allen
anderen Sozialverbänden wenigstens eine schrittweiße
Angleichung vorzunehmen, so dass 2012 der völlige
Gleichstand erreicht wird.
Die
unerhörte Behauptung des Ex-Bundespräsidenten Herzog,
dass die Alten die Jungen ausplündern, weisen wir mit
aller Entschiedenheit zurück. Sie ist nicht nur
erwiesenermaßen falsch, sondern eine Beleidigung der
Generation, die durch aufopferungsvolle Arbeit den
Wiederaufbau nach dem zweiten Weltkrieg leistete und
damit den gegenwärtigen Wirtschafts- und
Lebensstandard erst ermöglicht hat.
Wolfgang Konschel GBM Bundesvorstand |
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