ISOR übergibt Petition gegen Rentenstrafrecht

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Petition mit 73.566 Unterschriften gegen das Rentenstrafrecht

Am 29. Januar 2010 übergaben verantwortliche Vertreter des Vorstandes der „Initiativgemeinschaft zum Schutz der sozialen Rechte ehemaliger Angehöriger bewaffneter Organe und der Zollverwaltung der DDR e. V.“ (ISOR e.V.) dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Sammelpetition, die von insgesamt 73.566 Unterzeichnern unterstützt wird. Diese Petition fordert zur Beseitigung der diskriminierenden Regelungen der §§ 6 (2) und 7 des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (AAÜG) auf.

Die Petition nahm die Abgeordnete Sabine Stüber (Fraktion DIE LINKE.) in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages entgegen.

Die Petenten erklären, dass mit der pauschalen und willkürlichen Kürzung der durch Beitragszahlung erworbenen Rentenansprüche einer Gruppe von Partei- und Staatsfunktionären, MdI- und NVA-Angehörigen, Richtern und Staatsanwälten der DDR sowie aller ehemaligen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) auf maximal 1,0 Entgeltpunkte das anerkannte Prinzip der Wertneutralität des Rentenrechts grob missachtet und das Rentenrecht als Strafrecht missbraucht würden.

Tragende Begründungen für dieses Vorgehen hätten sich zwischenzeitlich als haltlos erwiesen.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, ihrer parlamentarischen Verantwortung zur Beseitigung dieses grundgesetzwidrigen Zustandes nachzukommen und diese Aufgabe nicht – wie in der Vergangenheit mehrfach praktiziert – an die Sozialgerichte und das Bundesverfassungsgericht abzudelegieren.

Von dem fortbestehenden Rentenstrafrecht sind weit über hunderttausend Menschen betroffen. ISOR e.V., ein Sozialverein mit mehr als 22.000 Mitgliedern, kämpft seit fast zwanzig Jahren gemeinsam mit anderen Verbänden und Vereinen mit beachtlichen Zwischenresultaten für dessen restlose Beseitigung, auch wenn nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes die entsprechenden sozialen Diskriminierungen für große Personengruppen bereits aufgehoben bzw. abgemildert wurden.

Zum § 6 (2) AAÜG wird eine erneute Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes erwartet. Auf neue rechtserhebliche Tatsachen gestützte Verfahren zum § 7 AAÜG liegen dem Bundessozialgericht vor und werden nach Ausschöpfung des Rechtsweges an das Bundesverfassungsgericht herangetragen werden.

Der vollständige Text der Petition und Bilder von der Übergabe der Petition an den Petitionsausschuss sind unter www.isor-sozialverein.de (Rubrik Aktuelles) abrufbar.

F.d.R.:

(Karl-Heinz Hypko, Geschäftsführer)

 
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