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Petition mit 73.566 Unterschriften gegen das
Rentenstrafrecht
Am 29. Januar 2010
übergaben verantwortliche Vertreter des Vorstandes
der „Initiativgemeinschaft zum Schutz der sozialen
Rechte ehemaliger Angehöriger bewaffneter Organe
und der Zollverwaltung der DDR e. V.“ (ISOR e.V.)
dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
eine Sammelpetition, die von insgesamt 73.566
Unterzeichnern unterstützt wird. Diese Petition
fordert zur Beseitigung der diskriminierenden
Regelungen der §§ 6 (2) und 7 des Gesetzes zur
Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus
Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des
Beitrittsgebiets (AAÜG) auf.
Die Petition nahm die
Abgeordnete Sabine Stüber (Fraktion DIE LINKE.) in
ihrer Eigenschaft als Mitglied des
Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages
entgegen.
Die Petenten erklären,
dass mit der pauschalen und willkürlichen Kürzung
der durch Beitragszahlung erworbenen
Rentenansprüche einer Gruppe von Partei- und
Staatsfunktionären, MdI- und NVA-Angehörigen,
Richtern und Staatsanwälten der DDR sowie aller
ehemaligen Mitarbeiter des Ministeriums für
Staatssicherheit (MfS) auf maximal 1,0
Entgeltpunkte das anerkannte Prinzip der
Wertneutralität des Rentenrechts grob missachtet
und das Rentenrecht als Strafrecht missbraucht
würden.
Tragende Begründungen
für dieses Vorgehen hätten sich zwischenzeitlich
als haltlos erwiesen.
Die Abgeordneten des
Deutschen Bundestages werden aufgefordert, ihrer
parlamentarischen Verantwortung zur Beseitigung
dieses grundgesetzwidrigen Zustandes nachzukommen
und diese Aufgabe nicht – wie in der Vergangenheit
mehrfach praktiziert – an die Sozialgerichte und
das Bundesverfassungsgericht abzudelegieren.
Von dem
fortbestehenden Rentenstrafrecht sind weit über
hunderttausend Menschen betroffen. ISOR e.V., ein
Sozialverein mit mehr als 22.000 Mitgliedern,
kämpft seit fast zwanzig Jahren gemeinsam mit
anderen Verbänden und Vereinen mit beachtlichen
Zwischenresultaten für dessen restlose
Beseitigung, auch wenn nach Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichtes die entsprechenden
sozialen Diskriminierungen für große
Personengruppen bereits aufgehoben bzw.
abgemildert wurden.
Zum § 6 (2) AAÜG wird
eine erneute Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes erwartet. Auf neue
rechtserhebliche Tatsachen gestützte Verfahren zum
§ 7 AAÜG liegen dem Bundessozialgericht vor und
werden nach Ausschöpfung des Rechtsweges an das
Bundesverfassungsgericht herangetragen werden.
Der vollständige Text
der Petition und Bilder von der Übergabe der
Petition an den Petitionsausschuss sind unter
www.isor-sozialverein.de
(Rubrik Aktuelles) abrufbar.
F.d.R.:
(Karl-Heinz Hypko,
Geschäftsführer)
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