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Nichts genaues weiß man nicht
Was
wurde aus den Bundestagspetitionen zum DDR -
Unrecht? Beitrag aus "akzente"
3/08
Es klingt wie eine Sage: Im
September 1956, in einer
Hoch-Zeit des Kalten Krieges
also, äußerte die Adenauer-Regierung
– von der DDR-Politik der
Annäherung und Verständigung
beider deutscher Staaten veranlasst,
nun doch einmal ihren Standpunkt
zur Frage der deutschen Einheit zu
bekunden – in einem Memorandum,
dass „nach der Wiedervereinigung
Deutschlands niemand wegen seiner
politischen Gesinnung oder nur
weil er in Behörden oder politischen
Organisationen eines Teils Deutschlands
tätig gewesen ist, verfolgt werden“
dürfe.
Der Fall, dass aus zwei deutschen
Staaten einer wurde, trat 1990 ein.
Seitdem wissen tausende und abertausende
Ex-DDR-Bürger ein Lied
davon zu singen, wie die Bundesregierung
ihre damalige Absichtserklärung
in die Tat umgesetzt hat
– beispielsweise mit widerrechtlichen
Rentenkürzungen, aber auch
mit politischer Strafverfolgung, begleitet
von entsprechenden Medienkommentaren.
Was war und ist an den Unrechtshandlungen,
die DDR-Funktionsträgern
nachgesagt wurden, tatsächlich
dran? Die strafrechtliche „Aufarbeitung“
von „DDR-Unrecht“ hätte
doch massenhafte Verurteilungen
zum Ergebnis haben müssen. Zweimal
wurde von unverdächtiger Seite
eine Bilanz versucht. Generalstaatsanwalt
Christoph Schaefgen schrieb
in Heft 1/2000 der Zeitschrift „Neue
Justiz“: „Nach dem Stand von Anfang
1999 sind etwa 62 000 Ermittlungsverfahren
bundesweit gegen
ungefähr 100 000 Beschuldigte eingeleitet
worden. Davon wurden bisher
nur etwa 300 Personen rechtskräftig
verurteilt.“
Den zweiten Anlauf unternahmen
im gleichen Jahr die Juristen Prof.
Klaus Marxen und Prof. Gerhard
Werle von der Berliner Humboldt-Universität. Ihnen zufolge gab es
rund 100 000 Beschuldigte, 1 212
Angeklagte, 289 Verurteilte. Das
ist alles – seitdem: Schweigen im
Walde.
Nichts Genaues weiß man nicht
Hat der kreisende Berg tatsächlich
nur ein Mäuslein geboren?
Der Vorsitzende
des GBM-Ortsverbandes
Chemnitz und Umgebung, Dieter
Siegert, und 76 Mitzeichner wollten
es doch etwa genauer wissen und
wandten sich im Juni 2006 an den
Deutschen Bundestag mit einer Petition,
in der sie um Aufklärung baten.
Dessen Petitionsausschuss legte ihnen
sogleich in den Mund, der „Umfang
des DDR-Unrechts“ sei „nach
Auffassung der Petenten gering“ –
so müssten sie formulieren. Damit
war der weitere Weg der Petition so
gut wie vorgezeichnet.
Keine Hoffnung auf Vernunft
Ihr eigentliches Begehren hatten
die 77 in ihrer Petition so charakterisiert:
„Es ist unser Anliegen, dass
jetzt die Wahrheit über die Vergangenheit,
wie sie die Justiz mit großem
Aufwand an finanziellen und
personellen Mitteln festgestellt hat,
amtlich bekannt gemacht wird.“
Von den 75 Wortmeldungen in der
anschließenden Internet-Diskussion
missdeuteten viele diese Absicht
und unterstellten den Petenten, sie
wollten DDR-Unrecht von vornherein
in Abrede stellen. Eine Diskutantin
meinte sogar: „Es wird Zeit, die
Leugnung kommunistischer Verbrechen
unter Strafe zu stellen.“
Demgegenüber wandte sich ein anderer
Diskussionsteilnehmer gegen
„Kollektivbestrafung“ und erinnerte
an den „allgemeinen Grundsatz...,
dass Schuld doch immer individuell
nachgewiesen werden muss“, fügte
allerdings im Blick auf den von ihm
so bezeichneten „Rechtsstaat BRD“
an, „dass ich keine Hoffnung habe,
dass in den nächsten Jahren Vernunft
in diesem Lande einzieht“.
Die nachfolgende parlamentarische
Behandlung der Petition sollte
diese Voraussage bestätigen.
Am
13. Dezember 2007 nahm der Bundestag
die Beschlussempfehlung in
Drucksache 16/7493 an, bei ihr und
15 sachgleichen Petitionen das Verfahren
abzuschließen. Im Ergebnis
der parlamentarischen Prüfung
wird zunächst auf die Zuständigkeit
der Bundesländer für die Verfolgung
von Straftaten verwiesen
– mit anderen Worten: im Grunde
betreffe die Problematik den Bund
gar nicht.
„Sofern die mit der Petition begehrte
Feststellung“ – so der Petitionsaus-schuss
weiter – „mit dem Ziel
erfolgen soll, nicht bewiesene Behauptungen
über Folter, Zwangsadoption
und Zwangseinweisungen in
psychiatrische Anstalten zu entkräften,
hält der Ausschuss diese Zielsetzung
insbesondere im Hinblick auf
die Opfer des DDR-Unrechts für untragbar.“
Gerhard Schröder hätte als
Bundeskanzler hinzugesetzt: „Basta!“
Anschließend zieht sich der
Ausschuss auf die stark einschränkende
– von ihm nicht belegte – These
zurück, „zumindest in Einzelfällen“
sei es zu Vorkommnissen der
genannten Art gekommen.
Zu den „Todesschüssen an der innerdeutschen
Grenze“, die bekanntlich
keine „innerdeutsche“ war,
wird § 27 des DDR-Grenzgesetzes
angeführt, der etwas über Schusswaffengebrauch
besagt, allerdings
wortgleich mit entsprechenden gesetzlichen
Regelungen der BRD.
Dass „Mauerschützen“ und ihre
„Auftraggeber“ von der BRD-Justiz
- entgegen dem Verbot rückwirkender
Auslegung und Anwendung
von Gesetzen – „wegen Totschlags
belangt wurden“, rechtfertigt der
Ausschuss mit einem „Rückgriff auf
die so genannte Radbruch’sche Formel“,
also einem rechtsphilosophischen
Konstrukt. Rechtanwalt Dr.
Friedrich Wolff hat zu dieser Formel
festgehalten: „Sie war dafür gedacht,
terroristischem Strafrecht entgegengehalten
zu werden, nicht aber eine
sonst nicht gegebene Strafbarkeit zu
begründen.“
Die „Zwangsadoptionen“ reduzieren
sich auf ganze sieben nachgewiesene
„Fälle der Kindesentziehung
wegen Republikflucht“ – so
der Ausschuss, der überdies in seiner
Stellungnahme die einschlägigen
Paragraphen des DDR-Familiengesetzbuches
zitiert und nicht
unerwähnt lässt, dass diesbezügliche
Verfügungen von Organen der
Jugendhilfe durch Klage beantragt
und gerichtlich beschlossen werden
mussten. Oder sollten die von ihren
Eltern verlassenen Kinder ihrem
Schicksal überlassen werden?
Zum Thema „Missbrauch der Psychiatrie“
räumt der Ausschuss selber
„Zweifel“ dahingehend ein, „ob
Zwangseinweisungen in der ehemaligen
DDR systematisch zur Verfolgung
politischer Gegner eingesetzt
wurden“.
Ähnlich steht es um den Vorwurf der
Folter: „Bislang stehen Dokumentationen
der Folterhandlungen nicht
in ausreichendem Maß zur Verfügung.“
„...einzelne, für sich genommen
wenig gravierende Schikanen“
seien vorgekommen, „so dass
ein Foltervorwurf sich nachträglich
nur schwer begründen lässt“. Dennoch
beruft sich der Ausschuss auf –
von ihm nicht spezifizierte –
„Zeitzeugenberichte“,
die angeblich „den
Nachweis für eine generelle Anwendung
von Folter in der ehemaligen
DDR“ erbringen.
Alles in allem meint er bezeichnenderweise,
es bedürfe „weiterer Erforschung
und Auseinandersetzung mit
der Vergangenheit der SED-Diktatur
in Gesellschaft, Wissenschaft,
Politik und Medien“. Diese Aufgabe
weist er ausgerechnet der Eppelmann-Stiftung und der Birthler-Behörde
zu. Ungeachtet der Sachlage
„betont“ er, „dass die generelle Existenz
der in der Petition diskutierten
Taten als historisches Faktum feststeht
und nicht geleugnet werden
kann“. Also nochmals: Basta! Der
Patriarch in Lessings „Nathan dem
Weisen“ fällt uns ein mit dem dreimaligen:
„Tut nichts! Der Jude wird
verbrannt!“ – auch wenn die Wahrheit
auf der Strecke bleibt.
– isc – |