Bundestagspetitionen zu DDR - Unrecht  
Nichts genaues weiß man nicht

Was wurde aus den Bundestagspetitionen zum DDR - Unrecht?
Beitrag aus "
akzente" 3/08

Es klingt wie eine Sage: Im September 1956, in einer Hoch-Zeit des Kalten Krieges also, äußerte die Adenauer-Regierung – von der DDR-Politik der Annäherung und Verständigung beider deutscher Staaten veranlasst, nun doch einmal ihren Standpunkt zur Frage der deutschen Einheit zu bekunden – in einem Memorandum, dass „nach der Wiedervereinigung Deutschlands niemand wegen seiner politischen Gesinnung oder nur weil er in Behörden oder politischen Organisationen eines Teils Deutschlands tätig gewesen ist, verfolgt werden“ dürfe.

Der Fall, dass aus zwei deutschen Staaten einer wurde, trat 1990 ein. Seitdem wissen tausende und abertausende Ex-DDR-Bürger ein Lied
davon zu singen, wie die Bundesregierung ihre damalige Absichtserklärung in die Tat umgesetzt hat – beispielsweise mit widerrechtlichen Rentenkürzungen, aber auch mit politischer Strafverfolgung, begleitet von entsprechenden Medienkommentaren. Was war und ist an den Unrechtshandlungen, die DDR-Funktionsträgern nachgesagt wurden, tatsächlich dran? Die strafrechtliche „Aufarbeitung“ von „DDR-Unrecht“ hätte doch massenhafte Verurteilungen zum Ergebnis haben müssen. Zweimal
wurde von unverdächtiger Seite eine Bilanz versucht. Generalstaatsanwalt Christoph Schaefgen schrieb in Heft 1/2000 der Zeitschrift „Neue Justiz“: „Nach dem Stand von Anfang 1999 sind etwa 62 000 Ermittlungsverfahren bundesweit gegen ungefähr 100 000 Beschuldigte eingeleitet worden. Davon wurden bisher nur etwa 300 Personen rechtskräftig verurteilt.“

Den zweiten Anlauf unternahmen im gleichen Jahr die Juristen Prof. Klaus Marxen und Prof. Gerhard Werle von der Berliner Humboldt-Universität. Ihnen zufolge gab es rund 100 000 Beschuldigte, 1 212 Angeklagte, 289 Verurteilte. Das ist alles – seitdem: Schweigen im Walde. Nichts Genaues weiß man nicht Hat der kreisende Berg tatsächlich nur ein Mäuslein geboren?

Der Vorsitzende des GBM-Ortsverbandes Chemnitz und Umgebung, Dieter
Siegert, und 76 Mitzeichner wollten es doch etwa genauer wissen und wandten sich im Juni 2006 an den Deutschen Bundestag mit einer Petition,
in der sie um Aufklärung baten. Dessen Petitionsausschuss legte ihnen
sogleich in den Mund, der „Umfang des DDR-Unrechts“ sei „nach Auffassung der Petenten gering“ – so müssten sie formulieren. Damit war der weitere Weg der Petition so gut wie vorgezeichnet.

Keine Hoffnung auf Vernunft
Ihr eigentliches Begehren hatten die 77 in ihrer Petition so charakterisiert:
„Es ist unser Anliegen, dass jetzt die Wahrheit über die Vergangenheit, wie sie die Justiz mit großem Aufwand an finanziellen und personellen Mitteln festgestellt hat, amtlich bekannt gemacht wird.“

Von den 75 Wortmeldungen in der anschließenden Internet-Diskussion missdeuteten viele diese Absicht und unterstellten den Petenten, sie wollten DDR-Unrecht von vornherein in Abrede stellen. Eine Diskutantin meinte sogar: „Es wird Zeit, die Leugnung kommunistischer Verbrechen unter Strafe zu stellen.“ Demgegenüber wandte sich ein anderer Diskussionsteilnehmer gegen „Kollektivbestrafung“ und erinnerte an den „allgemeinen Grundsatz..., dass Schuld doch immer individuell nachgewiesen werden muss“, fügte allerdings im Blick auf den von ihm so bezeichneten „Rechtsstaat BRD“ an, „dass ich keine Hoffnung habe, dass in den nächsten Jahren Vernunft in diesem Lande einzieht“. Die nachfolgende parlamentarische Behandlung der Petition sollte diese Voraussage bestätigen.

Am 13. Dezember 2007 nahm der Bundestag die Beschlussempfehlung in Drucksache 16/7493 an, bei ihr und 15 sachgleichen Petitionen das
Verfahren abzuschließen. Im Ergebnis der parlamentarischen Prüfung  wird zunächst auf die Zuständigkeit der Bundesländer für die Verfolgung von Straftaten verwiesen – mit anderen Worten: im Grunde betreffe die Problematik den Bund gar nicht. „Sofern die mit der Petition begehrte Feststellung“ – so der Petitionsaus-schuss weiter – „mit dem Ziel erfolgen soll, nicht bewiesene Behauptungen über Folter, Zwangsadoption und Zwangseinweisungen in psychiatrische Anstalten zu entkräften, hält der Ausschuss diese Zielsetzung insbesondere im Hinblick auf die Opfer des DDR-Unrechts für untragbar.“

Gerhard Schröder hätte als Bundeskanzler hinzugesetzt: „Basta!“ Anschließend zieht sich der Ausschuss auf die stark einschränkende – von ihm nicht belegte – These zurück, „zumindest in Einzelfällen“ sei es zu Vorkommnissen der genannten Art gekommen. Zu den „Todesschüssen an der innerdeutschen Grenze“, die bekanntlich keine „innerdeutsche“ war, wird § 27 des DDR-Grenzgesetzes angeführt, der etwas über Schusswaffengebrauch
besagt, allerdings wortgleich mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen der BRD. Dass „Mauerschützen“ und ihre „Auftraggeber“ von der BRD-Justiz - entgegen dem Verbot rückwirkender Auslegung und Anwendung von Gesetzen – „wegen Totschlags belangt wurden“, rechtfertigt der Ausschuss mit einem „Rückgriff auf die so genannte Radbruch’sche Formel“, also einem rechtsphilosophischen Konstrukt. Rechtanwalt Dr. Friedrich Wolff hat zu dieser Formel festgehalten: „Sie war dafür gedacht, terroristischem Strafrecht entgegengehalten zu werden, nicht aber eine sonst nicht gegebene Strafbarkeit zu begründen.“

Die „Zwangsadoptionen“ reduzieren sich auf ganze sieben nachgewiesene „Fälle der Kindesentziehung wegen Republikflucht“ – so der Ausschuss, der überdies in seiner Stellungnahme die einschlägigen Paragraphen des DDR-Familiengesetzbuches zitiert und nicht unerwähnt lässt, dass diesbezügliche Verfügungen von Organen der Jugendhilfe durch Klage beantragt und gerichtlich beschlossen werden mussten. Oder sollten die von ihren Eltern verlassenen Kinder ihrem Schicksal überlassen werden?

Zum Thema „Missbrauch der Psychiatrie“ räumt der Ausschuss selber
„Zweifel“ dahingehend ein, „ob Zwangseinweisungen in der ehemaligen DDR systematisch zur Verfolgung politischer Gegner eingesetzt wurden“.

Ähnlich steht es um den Vorwurf der Folter: „Bislang stehen Dokumentationen der Folterhandlungen nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung.“ „...einzelne, für sich genommen wenig gravierende Schikanen“ seien vorgekommen, „so dass ein Foltervorwurf sich nachträglich nur schwer begründen lässt“. Dennoch beruft sich der Ausschuss auf – von ihm nicht spezifizierte – „Zeitzeugenberichte“, die angeblich „den Nachweis für eine generelle Anwendung von Folter in der ehemaligen DDR“ erbringen.

Alles in allem meint er bezeichnenderweise, es bedürfe „weiterer Erforschung
und Auseinandersetzung mit der Vergangenheit der SED-Diktatur in Gesellschaft, Wissenschaft, Politik und Medien“. Diese Aufgabe weist er ausgerechnet der Eppelmann-Stiftung und der Birthler-Behörde zu. Ungeachtet der Sachlage „betont“ er, „dass die generelle Existenz der in der Petition diskutierten Taten als historisches Faktum feststeht und nicht geleugnet werden kann“. Also nochmals: Basta! Der Patriarch in Lessings „Nathan dem Weisen“ fällt uns ein mit dem dreimaligen:
„Tut nichts! Der Jude wird verbrannt!“ – auch wenn die Wahrheit auf der Strecke bleibt.

– isc –

 
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erschienen im Dezember 2009

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