GBM - Themenschwerpunkt Renten

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Der Meinungswechsel eines Staatssekretärs

Zur Debatte des Antrages der Linksfraktion "Angleichung des Rentenwertes Ost an den aktuellen Rentenwert" im Deutschen Bundestag

Die Linksfraktion hat am 15. Oktober 2007 – wie wir in den beiden vorangegangenen "akzente"- Ausgaben berichteten – im Deutschen Bundestag einen Antrag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, umgehend einen Stufenplan vorzulegen, nach dem schnellstmöglich in mehreren Schritten bis spätestens 2012 der aktuelle Rentenwert (Ost) auf den aktuellen Rentenwert angehoben wird. Diese Angleichung ist aus Steuermitteln zu finanzieren. Die erste Stufe soll zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Die Höherbewertung der Einkünfte in Ostdeutschland bleibt unverändert. Diese Initiative ist auch deshalb bemerkenswert, weil sie von der gesamten Fraktion, also den in den alten Bundesländern und im Beitrittsgebiet beheimateten Abgeordneten, getragen wird.

Zur Begründung wird angeführt, dass die Angleichung der Lebensverhältnisse
zwischen Ost- und Westdeutschland ein wichtiges politisches Ziel bleibt. Dabei geht es sowohl um die Angleichung der Einkommen in Ostdeutschland an das Westniveau als auch um die Angleichung der Rentenwerte und damit
der Renten. Es wird darauf verwiesen, dass seit dem 1. Juli 2007 der aktuelle Rentenwert 26,27 Euro gegenüber dem aktuellen Rentenwert (Ost) von 23,09 Euro beträgt. Dadurch hat heute ein „Eck- Rentner“ im Westen 1 182,15 Euro und im Osten lediglich 1 039,05 Euro. Das ist noch immer eine Differenz von mehr als 12 Prozent. Die zukünftigen Zahlbeträge aus der gesetzlichen Rente werden in den nächsten Jahren infolge verschiedener Reformen und erhöhter
Beitragslasten sinken.
Das generelle Rentenniveau und die Angleichung der Ost-Renten an das Westniveau sind unverzichtbar, um dem Risiko der Altersarmut wirksam zu begegnen. Die Angleichung des Aktuellen Rentenwerts (Ost) an den des Westens ist jedoch seit Mitte der 1990er Jahre ins Stocken geraten und seit 2003 vollständig zum Stillstand gekommen. Bis 1997 stieg der Rentenwert auf 85,4 Prozent des Westniveaus. Bis 2003 stieg das Verhältnis nur noch geringfügig auf dann 87,9 Prozent und kam bis heute auf diesem Niveau zum Erliegen. Am 1. Juli 2007 ist der nominale Unterschied sogar von 3,16 Euro auf 3,18 Euro gestiegen.Da die Angleichung nicht zu Lasten anderer Gruppen gehen darf, ist eine Höherbewertung der Löhne in Ostdeutschland nach Anlage 10 des SGB VI beizubehalten. Eine Aufhebung dieser Regelung, die häufig als Ausgleich für eine Anhebung des Rentenwertes angeführt wird, würde die jungen Menschen und die zukünftige Rentnergeneration erheblich benachteiligen.

Er wusste es besser
Am 14. Dezember 2007 stand nun dieser Antrag im Deutschen Bundestag auf der Tagesordnung. Während der Debatte dazu erklärte Herr Thönnes u.a. : „Die Renten sind in Ostdeutschland schon heute höher als im Westen, nicht in jedem Einzelfall – das ist wahr –, aber im Schnitt.“ Die Entwicklung der Alterseinkommen erwähnte er mit keinem Wort. Das löst allerdings etwas Verwunderung aus. Herr Thönnes hatte in seiner Eigenschaft als Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Arbeit und Soziales
am 09.November 2006 in einem Schreiben an den Präsidenten des Deutschen Bundestages u.a. festgestellt: „Ein Vergleich der Einkommenssituation von Rentnern in Ost und West ausschließlich auf der Basis der gesetzlichen Rente ist unsachgemäß, weil er unterschlägt, dass die Absicherung im Alter nicht allein durch die Rentenversicherung erfolgt, sondern auf mehreren
Säulen (betriebliche Altersversorgung als zweite und private Vorsorge als dritte Säule) beruht. Insoweit gibt es bei den gegenwärtigen Rentnerinnen
und Rentnern aber gravierende Unterschiede zwischen West und Ost.“ Er verweist dann auf den Altersicherungsbericht 2005.

Man konnte also davon ausgehen, dass Herr Thönnes das Problem erkannt
hatte und er sich im Sinne sozialer Gerechtigkeit nicht verschließen würde, wenn nach Wegen zur Überwindung des eingetretenen Stillstandes bei der Angleichung der Lebensverhältnisse gesucht wird. Aber das ist offenbar ein Irrtum. Der Alterssicherungsbericht 2005 weist aus, dass die Alterseinkommen in Deutschland im Osten zu 99 % und im Westen zu 74 % aus der gesetzlichen Rente gespeist werden. Das führt dazu, dass die Einkommen der Senioren im Beitrittsgebiet für Ehepaare 66 %, für allein stehende Männer 85 % und für allein stehende Frauen 95 % der entsprechenden Bezüge im Westen betragen.
Diese Versorgungslücke lässt sich bei der derzeitigen Rentnergeneration gar nicht mehr und bei den heute 50 oder 60 Jahre alten Bürgern der neuen Bundesländer wegen der gravierenden Arbeitslosigkeit kaum oder auch nicht schließen. So ist die Angleichung des Rentenwertes die einzige Chance zur Verbesserung der Einkommenssituation. Im Einklang damit steht der Tenor der Begründung des Antrags der Linksfraktion.

Herr Thönnes führte im Bundestag weiterhin u.a. aus: „Die Angleichung des aktuellen Rentenwerts Ost an den Westwert bedeutet eine Abkehr von Grundentscheidungen der beiden Staatsverträge zur Herstellung der deutschen Einheit und eine Abkehr von den Grundentscheidungen der Rentenüberleitung. Mit guten Gründen ist hier ein Mechanismus festgelegt worden, der die Angleichung an die tatsächliche Entwicklung der Löhne und
Einkommen der Beschäftigten koppelt. Deswegen ist diese Lohnentwicklung
die entscheidende Stellschraube.“

Regierung ist verantwortlich
In der Tat wurde in Artikel 30 Absatz 5 des Einigungsvertrages vom
31.August 1990 die Angleichung der Renten im Zuge der Angleichung der Löhne und Gehälter in Aussicht gestellt. Dieser Prozess wurde bisher nicht vollzogen. Alle für das Beitrittsgebiet geltenden Ausnahmen gegenüber dem Recht der alten BRD waren längstens bis zum 31.12.1995 befristet; also hätte
auch die vollständige Angleichung der Löhne und Gehälter sowie der Renten bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen müssen. Das ist aber nicht geschehen. Für die Durchsetzung dieser in das Grundgesetz übernommenen Bestimmungen des Einigungsvertrages trägt allein die Bundesregierung die Verantwortung. An der Festlegung der Bindung der Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung im Beitrittsgebiet will sie aber unter völlig anderen Bedingungen nach fast 17 Jahren festhalten. Das ist nicht hinnehmbar. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine staatliche Angelegenheit. Hinsichtlich
der Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an den aktuellen Rentenwert ist deshalb eine politische Entscheidung erforderlich. Eline staatliche Zielstellung für die Angleichung der Einkommens und Lebensverhältnisse im Beitrittsgebiet und damit auch der Löhne und Gehälter sowie der Renten einzufordern, ist völlig legitim.

Die unbefriedigende Tarifentwicklung im gesamten Bundesgebiet hat die gegenwärtige Regierungskoalition veranlasst, nun doch über staatliche Regelungen zur Tarifpolitik auf dem Wege von gesetzlichen Mindestlöhnen nachzudenken. Als erstes Ergebnis ist hier die Einführung des Mindestlohnes für Briefzusteller zu nennen. Allerdings wird auch hierbei die Trennung zwischen Ost und West fortgesetzt. Das Grundproblem ist das verminderte Alterseinkommen im Beitrittsgebiet. Das wird sich bei Beibehaltung dieses unterschiedlichen Rentenwertes ganz besonders für die folgenden Generationen auswirken. Hier haben wir es dann nämlich in zunehmendem Maße mit so genannten gebrochenen Erwerbsbiographien infolge der doppelt so hohen Arbeitslosigkeit und der propagierten Niedriglöhne zu tun. Aber auch im alten Bundesgebiet droht zunehmend Armut im Alter, weil eben auch dort die drei Säulen der Altersvorsorge bei Niedriglöhnen immer weniger wirksam werden.

Herr Thönnes und Redner der CDU/ CSU sowie der FDP beschworen die
„Systemtreue“ der gesetzlichen Rentenversicherung, obwohl sowohl unter
der CDU-FDP als auch der rot/ grünen Koalition durch verschiedene Reformen Systemveränderungen in Größenordnungen vorgenommen wurden. Daran ist nur richtig und nachvollziehbar, dass in dem Moment, da das „System“ nicht mehr funktioniert, es verändert werden muss. Das darf aber nicht zum Nachteil der Menschen und nur im Interesse der Wirtschaft erfolgen. So ist auch die Klage über den hohen Anteil der Rentenzuschüsse aus Steuermitteln nicht zu verstehen. Wozu dient der ganze Betrieb von Politik und Gesellschaft, wenn nicht dem Wohlergehen jedes einzelnen Menschen? Zum Funktionieren dieses beschworenen „Systems“ ist noch eine Anmerkung
notwendig. Im „Rentenversicherungsbericht 2007“ wird die Entwicklung des Rentenwertes Ost von heute 87,9 % auf 88,2 % des aktuellen Rentenwertes im Jahre 2011 prognostiziert. Wenn man dieses Tempo hochrechnet, dann kommt man auf einen Anpassungszeitraum von 160 Jahren. Die Frage, ob die beschworene „Systemtreue“ weiterhin angebracht ist, möge sich jeder selbst beantworten.

Übrigens ist eine von Rednern der CDU/CSU, SPD und FDP behauptete Benachteiligung künftiger Rentner bei gezielter, schrittweiser Anhebung des Rentenwertes Ost auf das Niveau des aktuellen Rentenwertes – wie es der Antrag vorsieht – nun wirklich nicht nachvollziehbar. Der Antrag wurde nach Abschluss der Debatte an die Ausschüsse für Arbeit und Soziales, für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, den Finanzausschuss und den Haushaltausschuss überwiesen. Wir sollten den Bemühungen der Linksfraktion mit Petitionen Nachdruck verleihen. Muster dazu sind auf der Internetseite des Ostdeutschen Kuratoriums (www.okv-ev.de, Link: Bei Anderen gelesen, Nr. 60) zu finden.

Eberhard Rehling, Berlin-Köpenick

 
 
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ICARUS 04/2009
erschienen im Dezember 2009

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