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Der Meinungswechsel eines Staatssekretärs
Zur
Debatte des Antrages der Linksfraktion "Angleichung
des Rentenwertes Ost an den aktuellen Rentenwert" im
Deutschen Bundestag
Die
Linksfraktion hat am 15. Oktober 2007 – wie wir in den
beiden vorangegangenen "akzente"-
Ausgaben berichteten – im Deutschen Bundestag einen
Antrag eingebracht, in dem die Bundesregierung
aufgefordert wird, umgehend einen Stufenplan
vorzulegen, nach dem schnellstmöglich in mehreren
Schritten bis spätestens 2012 der aktuelle Rentenwert
(Ost) auf den aktuellen Rentenwert angehoben wird.
Diese Angleichung ist aus Steuermitteln zu
finanzieren. Die erste Stufe soll zum 1. Juli 2008 in
Kraft treten. Die Höherbewertung der Einkünfte in
Ostdeutschland bleibt unverändert. Diese Initiative
ist auch deshalb bemerkenswert, weil sie von der
gesamten Fraktion, also den in den alten Bundesländern
und im Beitrittsgebiet beheimateten Abgeordneten,
getragen wird.
Zur
Begründung wird angeführt, dass die Angleichung der
Lebensverhältnisse
zwischen Ost- und Westdeutschland ein wichtiges
politisches Ziel bleibt. Dabei geht es sowohl um die
Angleichung der Einkommen in Ostdeutschland an das
Westniveau als auch um die Angleichung der Rentenwerte
und damit
der Renten. Es wird darauf verwiesen, dass seit dem 1.
Juli 2007 der aktuelle Rentenwert 26,27 Euro gegenüber
dem aktuellen Rentenwert (Ost) von 23,09 Euro beträgt.
Dadurch hat heute ein „Eck- Rentner“ im Westen 1
182,15 Euro und im Osten lediglich 1 039,05 Euro. Das
ist noch immer eine Differenz von mehr als 12 Prozent.
Die zukünftigen Zahlbeträge aus der gesetzlichen Rente
werden in den nächsten Jahren infolge verschiedener
Reformen und erhöhter
Beitragslasten sinken.
Das generelle Rentenniveau und die Angleichung der
Ost-Renten an das Westniveau sind unverzichtbar, um
dem Risiko der Altersarmut wirksam zu begegnen. Die
Angleichung des Aktuellen Rentenwerts (Ost) an den des
Westens ist jedoch seit Mitte der 1990er Jahre ins
Stocken geraten und seit 2003 vollständig zum
Stillstand gekommen. Bis 1997 stieg der Rentenwert auf
85,4 Prozent des Westniveaus. Bis 2003 stieg das
Verhältnis nur noch geringfügig auf dann 87,9 Prozent
und kam bis heute auf diesem Niveau zum Erliegen. Am
1. Juli 2007 ist der nominale Unterschied sogar von
3,16 Euro auf 3,18 Euro gestiegen.Da die Angleichung
nicht zu Lasten anderer Gruppen gehen darf, ist eine
Höherbewertung der Löhne in Ostdeutschland nach Anlage
10 des SGB VI beizubehalten. Eine Aufhebung dieser
Regelung, die häufig als Ausgleich für eine Anhebung
des Rentenwertes angeführt wird, würde die jungen
Menschen und die zukünftige Rentnergeneration
erheblich benachteiligen.
Er
wusste es besser
Am 14. Dezember 2007 stand nun dieser Antrag im
Deutschen Bundestag auf der Tagesordnung. Während der
Debatte dazu erklärte Herr Thönnes u.a. : „Die Renten
sind in Ostdeutschland schon heute höher als im
Westen, nicht in jedem Einzelfall – das ist wahr –,
aber im Schnitt.“ Die Entwicklung der Alterseinkommen
erwähnte er mit keinem Wort. Das löst allerdings etwas
Verwunderung aus. Herr Thönnes hatte in seiner
Eigenschaft als Parlamentarischer Staatssekretär im
Ministerium für Arbeit und Soziales
am 09.November 2006 in einem Schreiben an den
Präsidenten des Deutschen Bundestages u.a.
festgestellt: „Ein Vergleich der Einkommenssituation
von Rentnern in Ost und West ausschließlich auf der
Basis der gesetzlichen Rente ist unsachgemäß, weil er
unterschlägt, dass die Absicherung im Alter nicht
allein durch die Rentenversicherung erfolgt, sondern
auf mehreren
Säulen (betriebliche Altersversorgung als zweite und
private Vorsorge als dritte Säule) beruht. Insoweit
gibt es bei den gegenwärtigen Rentnerinnen
und Rentnern aber gravierende Unterschiede zwischen
West und Ost.“ Er verweist dann auf den
Altersicherungsbericht 2005.
Man
konnte also davon ausgehen, dass Herr Thönnes das
Problem erkannt
hatte und er sich im Sinne sozialer Gerechtigkeit
nicht verschließen würde, wenn nach Wegen zur
Überwindung des eingetretenen Stillstandes bei der
Angleichung der Lebensverhältnisse gesucht wird. Aber
das ist offenbar ein Irrtum. Der
Alterssicherungsbericht 2005 weist aus, dass die
Alterseinkommen in Deutschland im Osten zu 99 % und im
Westen zu 74 % aus der gesetzlichen Rente gespeist
werden. Das führt dazu, dass die Einkommen der
Senioren im Beitrittsgebiet für Ehepaare 66 %, für
allein stehende Männer 85 % und für allein stehende
Frauen 95 % der entsprechenden Bezüge im Westen
betragen.
Diese Versorgungslücke lässt sich bei der derzeitigen
Rentnergeneration gar nicht mehr und bei den heute 50
oder 60 Jahre alten Bürgern der neuen Bundesländer
wegen der gravierenden Arbeitslosigkeit kaum oder auch
nicht schließen. So ist die Angleichung des
Rentenwertes die einzige Chance zur Verbesserung der
Einkommenssituation. Im Einklang damit steht der Tenor
der Begründung des Antrags der Linksfraktion.
Herr
Thönnes führte im Bundestag weiterhin u.a. aus: „Die
Angleichung des aktuellen Rentenwerts Ost an den
Westwert bedeutet eine Abkehr von Grundentscheidungen
der beiden Staatsverträge zur Herstellung der
deutschen Einheit und eine Abkehr von den
Grundentscheidungen der Rentenüberleitung. Mit guten
Gründen ist hier ein Mechanismus festgelegt worden,
der die Angleichung an die tatsächliche Entwicklung
der Löhne und
Einkommen der Beschäftigten koppelt. Deswegen ist
diese Lohnentwicklung
die entscheidende Stellschraube.“
Regierung ist verantwortlich
In der Tat wurde in Artikel 30 Absatz 5 des
Einigungsvertrages vom
31.August 1990 die Angleichung der Renten im Zuge der
Angleichung der Löhne und Gehälter in Aussicht
gestellt. Dieser Prozess wurde bisher nicht vollzogen.
Alle für das Beitrittsgebiet geltenden Ausnahmen
gegenüber dem Recht der alten BRD waren längstens bis
zum 31.12.1995 befristet; also hätte
auch die vollständige Angleichung der Löhne und
Gehälter sowie der Renten bis zu diesem Zeitpunkt
erfolgen müssen. Das ist aber nicht geschehen. Für die
Durchsetzung dieser in das Grundgesetz übernommenen
Bestimmungen des Einigungsvertrages trägt allein die
Bundesregierung die Verantwortung. An der Festlegung
der Bindung der Rentenentwicklung an die
Lohnentwicklung im Beitrittsgebiet will sie aber unter
völlig anderen Bedingungen nach fast 17 Jahren
festhalten. Das ist nicht hinnehmbar. Die gesetzliche
Rentenversicherung ist eine staatliche Angelegenheit.
Hinsichtlich
der Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an den
aktuellen Rentenwert ist deshalb eine politische
Entscheidung erforderlich. Eline staatliche
Zielstellung für die Angleichung der Einkommens und
Lebensverhältnisse im Beitrittsgebiet und damit auch
der Löhne und Gehälter sowie der Renten einzufordern,
ist völlig legitim.
Die
unbefriedigende Tarifentwicklung im gesamten
Bundesgebiet hat die gegenwärtige Regierungskoalition
veranlasst, nun doch über staatliche Regelungen zur
Tarifpolitik auf dem Wege von gesetzlichen
Mindestlöhnen nachzudenken. Als erstes Ergebnis ist
hier die Einführung des Mindestlohnes für
Briefzusteller zu nennen. Allerdings wird auch hierbei
die Trennung zwischen Ost und West fortgesetzt. Das
Grundproblem ist das verminderte Alterseinkommen im
Beitrittsgebiet. Das wird sich bei Beibehaltung dieses
unterschiedlichen Rentenwertes ganz besonders für die
folgenden Generationen auswirken. Hier haben wir es
dann nämlich in zunehmendem Maße mit so genannten
gebrochenen Erwerbsbiographien infolge der doppelt so
hohen Arbeitslosigkeit und der propagierten
Niedriglöhne zu tun. Aber auch im alten Bundesgebiet
droht zunehmend Armut im Alter, weil eben auch dort
die drei Säulen der Altersvorsorge bei Niedriglöhnen
immer weniger wirksam werden.
Herr
Thönnes und Redner der CDU/ CSU sowie der FDP
beschworen die
„Systemtreue“ der gesetzlichen Rentenversicherung,
obwohl sowohl unter
der CDU-FDP als auch der rot/ grünen Koalition durch
verschiedene Reformen Systemveränderungen in
Größenordnungen vorgenommen wurden. Daran ist nur
richtig und nachvollziehbar, dass in dem Moment, da
das „System“ nicht mehr funktioniert, es verändert
werden muss. Das darf aber nicht zum Nachteil der
Menschen und nur im Interesse der Wirtschaft erfolgen.
So ist auch die Klage über den hohen Anteil der
Rentenzuschüsse aus Steuermitteln nicht zu verstehen.
Wozu dient der ganze Betrieb von Politik und
Gesellschaft, wenn nicht dem Wohlergehen jedes
einzelnen Menschen? Zum Funktionieren dieses
beschworenen „Systems“ ist noch eine Anmerkung
notwendig. Im „Rentenversicherungsbericht 2007“ wird
die Entwicklung des Rentenwertes Ost von heute 87,9 %
auf 88,2 % des aktuellen Rentenwertes im Jahre 2011
prognostiziert. Wenn man dieses Tempo hochrechnet,
dann kommt man auf einen Anpassungszeitraum von 160
Jahren. Die Frage, ob die beschworene „Systemtreue“
weiterhin angebracht ist, möge sich jeder selbst
beantworten.
Übrigens ist eine von Rednern der CDU/CSU, SPD und FDP
behauptete Benachteiligung künftiger Rentner bei
gezielter, schrittweiser Anhebung des Rentenwertes Ost
auf das Niveau des aktuellen Rentenwertes – wie es der
Antrag vorsieht – nun wirklich nicht nachvollziehbar.
Der Antrag wurde nach Abschluss der Debatte an die
Ausschüsse für Arbeit und Soziales, für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, den Finanzausschuss und den
Haushaltausschuss überwiesen. Wir sollten den
Bemühungen der Linksfraktion mit Petitionen Nachdruck
verleihen. Muster dazu sind auf der Internetseite des
Ostdeutschen Kuratoriums (www.okv-ev.de, Link: Bei
Anderen gelesen, Nr. 60) zu finden.
Eberhard Rehling, Berlin-Köpenick |
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