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Rentenangleichung im Bundestag behandelt

Beitrag aus "akzente" 02/08 von Wolfgang Konschel

Im Oktober 2007 hatte die Fraktion DIE LINKE im Bundestag den Antrag auf Angleichung des Rentenwerts Ost eingebracht. Er forderte die Bundesregierung auf, einen Stufenplan vorzulegen, der bis 2012 gleiche Rentenwerte für Ost und West sichert. Dies müsse – wie es auch im bekannten Vorschlag von ver.di vorgesehen war – aus Steuermitteln finanziert werden, um die Rentner in Ost und West nicht zu belasten. Auch die Höherwertung der Einkünfte bei der Rentenberechnung der Erwerbstätigen in den neuen Bundesländern dürfe nicht abgeschafft werden, bevor nicht gleiche Löhne und Gehälter erreicht sind. Am 14. Dezember wurde dieser Antrag im Plenum des Bundestages behandelt. Leider berichteten weder eine Zeitung noch Radio und Fernsehen über diese wichtige Initiative.

Die regierungseigenen Fernsehkanäle, die sonst die Sitzungen des Bundestages unmittelbar senden, schalteten vor Beginn der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes die Übertragung ab und wiederholten stattdessen eine Pressekonferenz der Bundeskanzlerin. So müssen wir nachholen, was eigentlich längst hätte publiziert werden müssen.

Auf die Begründung des Antrages durch Gregor Gysi antworteten die Vertreter aller Fraktionen wiederum nur ablehnend, ohne überzeugende Argumente gegen die längst überfällige Angleichung des Rentenwerts vorbringen zu können.  Wie in der Vergangenheit war ihr Hauptargument, dass sie nur gemäß der „Systematik der bundesdeutschen Rentenregelung erfolgen könne“ und damit allein von der Lohn- und Gehaltsentwicklung sowie der Wirtschaftsentwicklung im Osten abhänge. Die Abgeordneten von CDU/CSU, der FDP und der SPD behaupteten, dass die Realisierung des Antrags der LINKEN die „Arbeitnehmer bestrafen“, „neue Ungerechtigkeiten erzeugen“ und „Arbeitsplätze vernichten“ würde. Im Namen der Bundesregierung behauptete Staatssekretär Tönnes, die Angleichung würde eine „zweifache Vergünstigung“ gewähren und eine „Abkehr von den beiden Staatsverträgen zur Herstellung der deutschen Einheit“ bedeuten. Natürlich strapazierten die Redner erneut die Entstellung über die bereits höheren Durchschnittsrenten im Osten. Lediglich die Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen aus Schleswig-Holstein brachte ein gewisses Verständnis für das Anliegen und für einen „Nachbesserungsbedarf“ zum Ausdruck, meinte aber, hauptsächlich müsse die Altersarmut bekämpft werden. Von völliger Unkenntnis zeugte jedoch ihr Argument, dass damit „der ehemalige Mitarbeiter der Stasi, der bereits beruflich begünstigt wurde und der auch noch eine Zusatzrente bekommt…, ein besonders sattes Alterseinkommen erhält“. Die Abgeordneten der bürgerlichen Parteien gingen auf den im Antrag vorgesehenen Stufenplan nicht ein und meinten dadurch ihre Behauptung der Nichtfinanzierbarkeit glaubhaft zu untermauern.

Petra Pau, als Vizepräsidentin und Vorsitzende der Debatte, konnte ohne Widerspruch der Fraktionen abschließend die interfraktionelle Absprache über die Überweisung der Vorlage an die Ausschüsse konstatieren. Damit ist ein erstes Etappenziel erreicht und die Diskussion kann – hoffentlich sachlicher – in den Ausschüssen fortgesetzt werden. Dies ermöglicht uns auch, in die Debatte einzugreifen, indem wir den Bundestagsabgeordneten unseren Standpunkt und unsere Forderung darlegen und den Antrag der LINKEN unterstützen. Die Argumente im Brief unseres Bundesvorsitzenden, Prof. Richter, an die Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien vom Mai vergangenen Jahres sind weiter gültig, sie wurden in keiner Weise entkräftet. Unter Verwendung aktueller Anlässe könnten sie für Briefe z.B. an die Abgeordneten des eigenen Wahlkreises verwendet werden. Es müsste meiner Meinung nach den Abgeordneten vor allem deutlich gemacht werden, dass der gegenwärtige Anpassungsmodus (§ 255a SGB VI) völlig unakzeptabel ist, da er nachgewiesenermaßen selbst bis zur Jahrhundertwende keinen gleichen Rentenwert bringen würde. Die Aufrechterhaltung dieser Ungleichbehandlung selbst für unsere Kinder und Enkel wäre ein weit über den materiellen Verlust hinausgehender Ausdruck demütigender Behandlung als nur zweitklassige Bürger der Bundesrepublik. Im Gegensatz zu den Behauptungen in der Bundestagsdebatte vom 14. Dezember würde die Verwirklichung des Antrags eine Benachteiligung der Rentner oder der Erwerbstätigen garantiert ausschließen. Er fordert die Finanzierung aus Steuermitteln als Beitrag zur Verwirklichung der Einheit. Dies ist auch mehr als gerechtfertigt durch die Leistungen insbesondere der älteren Bürger, die sie aus einem 40jährigen nicht immer leichten Arbeitsleben in die Einheit eingebracht haben. Die Aussetzung der Steuersenkung für die Unternehmer, die gegenwärtig diskutiert wird, wäre durchaus eine weitere Quelle für die Finanzierung der Angleichung. Auch die Millionen, die täglich für unnötige Militäreinsätze z. B. vor der Küste Libanons oder am Horn von Afrika verschwendet werden, die selbst von Verteidigern der NATO-Strategie als unwirksam anerkannt werden, könnten nicht nur die Angleichung, sondern noch viele andere soziale Ausgaben möglich machen. Finanzierungsquellen sind vorhanden, man muss nur ihren Einsatz für richtige und wichtige Zwecke wollen!

Als Adressaten solcher Briefe kämen meiner Meinung nach gegenwärtig in erster Linie die Abgeordneten des jeweiligen Wahlbezirks in Frage. Auch bei öffentlichen Auftritten und in ihren Sprechstunden sollten sie auf die Dringlichkeit des Anliegens hingewiesen und ihnen deutlich gemacht werden, dass bei den nächsten Wahlen ihre Haltung bei der Stimmabgabe nicht ohne Einfluss bleiben kann. Auch die Mitglieder und deren Stellvertreter im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages aus den neuen Bundesländern könnten speziell angesprochen werden. In der Liste der Ausschussmitglieder sind enthalten: Von der CDU/CSU: Maria Michalk, (Bautzen/Sachsen), Manfred Grund (Eichsfeld/Thüringen); von der SPD: Angelika Krüger-Leißner (Havelland/Brandenburg), Silvia Schmidt (Eisleben/Sachsen-Anhalt), Andreas Steppuhn (Harz/ Sachsen-Anhalt), Dr. Gerhard Botz (Saalfeld/Thüringen), Christian K l e i m i n g e r ( R o s t o c k / Me c k l . -Vorp.); von der FDP: Heinz-Peter Haustein (Erzgeb./Sachsen). Bündnis 90/Die Grünen hat keinen Bundestagsabgeordneten aus den neuen Bundesländern, der Mitglied dieses Ausschusses ist. Die Anschrift solcher Briefe ist: Platz der Republik 1, 11011 Berlin.

Wolfgang Konschel

 
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