Beitrag
aus "akzente"
02/08 von Wolfgang Konschel
Im Oktober 2007 hatte die Fraktion
DIE LINKE im Bundestag den Antrag auf Angleichung
des Rentenwerts Ost eingebracht. Er forderte die
Bundesregierung auf, einen Stufenplan vorzulegen,
der bis 2012 gleiche Rentenwerte für Ost und West
sichert. Dies müsse – wie es auch im bekannten
Vorschlag von ver.di vorgesehen war – aus
Steuermitteln finanziert werden, um die Rentner in
Ost und West nicht zu belasten. Auch die
Höherwertung der Einkünfte bei der
Rentenberechnung der Erwerbstätigen in den neuen
Bundesländern dürfe nicht abgeschafft werden,
bevor nicht gleiche Löhne und Gehälter erreicht
sind. Am 14. Dezember wurde dieser Antrag im
Plenum des Bundestages behandelt. Leider
berichteten weder eine Zeitung noch Radio und
Fernsehen über diese wichtige Initiative.
Die regierungseigenen
Fernsehkanäle, die sonst die Sitzungen des
Bundestages unmittelbar senden, schalteten vor
Beginn der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes
die Übertragung ab und wiederholten stattdessen
eine Pressekonferenz der Bundeskanzlerin. So
müssen wir nachholen, was eigentlich längst hätte
publiziert werden müssen.
Auf die Begründung des Antrages
durch Gregor Gysi antworteten die Vertreter aller
Fraktionen wiederum nur ablehnend, ohne
überzeugende Argumente gegen die längst
überfällige Angleichung des Rentenwerts vorbringen
zu können. Wie in der Vergangenheit war ihr
Hauptargument, dass sie nur gemäß der „Systematik
der bundesdeutschen Rentenregelung erfolgen könne“
und damit allein von der Lohn- und
Gehaltsentwicklung sowie der
Wirtschaftsentwicklung im Osten abhänge. Die
Abgeordneten von CDU/CSU, der FDP und der SPD
behaupteten, dass die Realisierung des Antrags der
LINKEN die „Arbeitnehmer bestrafen“, „neue
Ungerechtigkeiten erzeugen“ und „Arbeitsplätze
vernichten“ würde. Im Namen der Bundesregierung
behauptete Staatssekretär Tönnes, die Angleichung
würde eine „zweifache Vergünstigung“ gewähren und
eine „Abkehr von den beiden Staatsverträgen zur
Herstellung der deutschen Einheit“ bedeuten.
Natürlich strapazierten die Redner erneut die
Entstellung über die bereits höheren
Durchschnittsrenten im Osten. Lediglich die
Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen aus
Schleswig-Holstein brachte ein gewisses
Verständnis für das Anliegen und für einen
„Nachbesserungsbedarf“ zum Ausdruck, meinte aber,
hauptsächlich müsse die Altersarmut bekämpft
werden. Von völliger Unkenntnis zeugte jedoch ihr
Argument, dass damit „der ehemalige Mitarbeiter
der Stasi, der bereits beruflich begünstigt wurde
und der auch noch eine Zusatzrente bekommt…, ein
besonders sattes Alterseinkommen erhält“. Die
Abgeordneten der bürgerlichen Parteien gingen auf
den im Antrag vorgesehenen Stufenplan nicht ein
und meinten dadurch ihre Behauptung der
Nichtfinanzierbarkeit glaubhaft zu untermauern.
Petra Pau, als Vizepräsidentin und
Vorsitzende der Debatte, konnte ohne Widerspruch
der Fraktionen abschließend die interfraktionelle
Absprache über die Überweisung der Vorlage an die
Ausschüsse konstatieren. Damit ist ein erstes
Etappenziel erreicht und die Diskussion kann –
hoffentlich sachlicher – in den Ausschüssen
fortgesetzt werden. Dies ermöglicht uns auch, in
die Debatte einzugreifen, indem wir den
Bundestagsabgeordneten unseren Standpunkt und
unsere Forderung darlegen und den Antrag der
LINKEN unterstützen. Die Argumente im Brief
unseres Bundesvorsitzenden, Prof. Richter, an die
Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen
Parteien vom Mai vergangenen Jahres sind weiter
gültig, sie wurden in keiner Weise entkräftet.
Unter Verwendung aktueller Anlässe könnten sie für
Briefe z.B. an die Abgeordneten des eigenen
Wahlkreises verwendet werden. Es müsste meiner
Meinung nach den Abgeordneten vor allem deutlich
gemacht werden, dass der gegenwärtige
Anpassungsmodus (§ 255a SGB VI) völlig
unakzeptabel ist, da er nachgewiesenermaßen selbst
bis zur Jahrhundertwende keinen gleichen
Rentenwert bringen würde. Die Aufrechterhaltung
dieser Ungleichbehandlung selbst für unsere Kinder
und Enkel wäre ein weit über den materiellen
Verlust hinausgehender Ausdruck demütigender
Behandlung als nur zweitklassige Bürger der
Bundesrepublik. Im Gegensatz zu den Behauptungen
in der Bundestagsdebatte vom 14. Dezember würde
die Verwirklichung des Antrags eine
Benachteiligung der Rentner oder der
Erwerbstätigen garantiert ausschließen. Er fordert
die Finanzierung aus Steuermitteln als Beitrag zur
Verwirklichung der Einheit. Dies ist auch mehr als
gerechtfertigt durch die Leistungen insbesondere
der älteren Bürger, die sie aus einem 40jährigen
nicht immer leichten Arbeitsleben in die Einheit
eingebracht haben. Die Aussetzung der
Steuersenkung für die Unternehmer, die gegenwärtig
diskutiert wird, wäre durchaus eine weitere Quelle
für die Finanzierung der Angleichung. Auch die
Millionen, die täglich für unnötige
Militäreinsätze z. B. vor der Küste Libanons oder
am Horn von Afrika verschwendet werden, die selbst
von Verteidigern der NATO-Strategie als unwirksam
anerkannt werden, könnten nicht nur die
Angleichung, sondern noch viele andere soziale
Ausgaben möglich machen. Finanzierungsquellen sind
vorhanden, man muss nur ihren Einsatz für richtige
und wichtige Zwecke wollen!
Als Adressaten solcher Briefe
kämen meiner Meinung nach gegenwärtig in erster
Linie die Abgeordneten des jeweiligen Wahlbezirks
in Frage. Auch bei öffentlichen Auftritten und in
ihren Sprechstunden sollten sie auf die
Dringlichkeit des Anliegens hingewiesen und ihnen
deutlich gemacht werden, dass bei den nächsten
Wahlen ihre Haltung bei der Stimmabgabe nicht ohne
Einfluss bleiben kann. Auch die Mitglieder und
deren Stellvertreter im Ausschuss für Arbeit und
Soziales des Bundestages aus den neuen
Bundesländern könnten speziell angesprochen
werden. In der Liste der Ausschussmitglieder sind
enthalten: Von der CDU/CSU: Maria Michalk,
(Bautzen/Sachsen), Manfred Grund
(Eichsfeld/Thüringen); von der SPD: Angelika
Krüger-Leißner (Havelland/Brandenburg), Silvia
Schmidt (Eisleben/Sachsen-Anhalt), Andreas
Steppuhn (Harz/ Sachsen-Anhalt), Dr. Gerhard Botz
(Saalfeld/Thüringen), Christian K l e i m i n g e
r ( R o s t o c k / Me c k l . -Vorp.); von der
FDP: Heinz-Peter Haustein (Erzgeb./Sachsen).
Bündnis 90/Die Grünen hat keinen
Bundestagsabgeordneten aus den neuen
Bundesländern, der Mitglied dieses Ausschusses
ist. Die Anschrift solcher Briefe ist: Platz der
Republik 1, 11011 Berlin.