Wer sich in diesen Tagen über den »Fall
Weinhold« informieren wollte, erfuhr aus dem Internet-Lexikon Wikipedia:
»Werner Weinhold (geb. 8. August 1949 in Dresden) erschoß am 19.
Dezember 1975 in der Nähe von Hildburghausen, Thüringen, bei einem (nach
DDR-Recht) illegalen Grenzübertritt von der Deutschen Demokratischen
Republik in die Bundesrepublik Deutschland zwei Grenzsoldaten der DDR –
Jürgen Lange und Klaus-Peter Seidel. … Anfang des Jahres 2005 ermittelte
die Polizei gegen den inzwischen 55jährigen Weinhold wegen versuchten
Totschlags. Dieser hatte am Samstag, den 8. Januar 2005, mit zwei
Schüssen einen 43jährigen Bekannten in seiner Stammkneipe schwer
verletzt. Der Ausgang der Ermittlungen ist z. Z. noch unbekannt.«
»z.Z.« steht im Deutschen für »zur Zeit«, gilt also für die Gegenwart,
den Spätherbst 2007, und das warf die Frage auf: Wieso blieben in dieser
angeblich grenzenlosen Mediengesellschaft die Ergebnisse des neuen
Verfahrens gegen Weinhold »unbekannt«? Das Internet-Lexikon merkt
ausdrücklich an: »Spenden helfen Wikipedia zu betreiben«, und teilte
auch mit, daß bereits zahlreiche Gelder eingegangen seien. Für
Aufklärung im Fall Weinhold können die aber nicht verwendet worden sein.
Der Prozeß gegen ihn fand 2005 statt, die letzte Änderung der
Wikipedia-Weinhold-Seite datiert vom 14. August 2007 (20.47 Uhr).
Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) vom 11. Januar 2005 hatte eine
versteckte 180-Worte-Nachricht publiziert, in der man las: »Wegen
versuchten Totschlags ermittelt die Polizei gegen Werner Weinhold (55),
der am Samstag mit zwei Schüssen einen 43jährigen in seiner Stammkneipe
schwer verletzte. … Danach stellte er sich der Polizei – und schweigt. …
Nach Polizeiermittlungen kam es in der Gaststätte ›Bierkiste‹ am Samstag
gegen 1.15 Uhr zu einem Streit, in dessen Verlauf Weinhold den Revolver
zog und auf den 43jährigen schoß. In einem anschließenden Gerangel im
Saal nebenan lösten sich zwei weitere Schüsse. Die Hintergründe sind
nicht bekannt.«
Die WAZ hatte in der Nachricht Weinhold als jemanden beschrieben, der
»bereits Rechtsgeschichte geschrieben« habe, als er »bei seiner Flucht
aus der DDR 1975 zwei Grenzsoldaten erschoß.« Einen zweifachen Mord an
DDR-Grenzern als »Rechtsgeschichte« auszugeben, unterstreicht
hinlänglich die politische Haltung der bundesdeutschen Medien.
24 Stunden später hatte das unbedeutende Lokalblatt Recklinghäuser
Zeitung in einem Bericht von Jörg Chudaska-Meier mitgeteilt,
»Lebensgefahr für das Opfer bestand nicht«, und Weinholds Anwalt habe
wissen lassen: »Mein Mandant nimmt sein Schweigerecht in Anspruch.«
Sechs Wochen lang wurde der Fall mit keiner Silbe mehr erwähnt, dann
meldete wiederum das Recklinghäuser Blatt: »Die Essener
Staatsanwaltschaft will gegen den als DDR-Flüchtling bundesweit bekannt
gewordenen Werner Weinhold bereits in Kürze Anklage erheben. Das
bestätigte gestern eine Sprecherin der Behörde auf Anfrage. ›Die Anklage
soll alsbald erfolgen.‹ …wartet die Staatsanwaltschaft nur noch das
Ergebnis eines waffentechnischen Sachverständigen Gutachtens ab, um
bereits wenige Wochen nach den Schüssen in der Gaststätte Anklage zu
erheben.«
Wenige Wochen? Tatsächlich gingen
immerhin 17 Wochen ins Land, bis das »Schnellverfahren« stattfand.
Diesmal fand man einen Bericht nur in der nicht minder belanglosen
Marler Zeitung: »Recht schnell war vor dem Landgericht Essen der Prozeß
gegen Werner Weinhold beendet, obwohl vieles ungeklärt blieb. Der
55jährige Marler … wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu
zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.« Eigentlich war es ein
›alltäglicher‹ Gerichtsfall – wäre da nicht der ›prominente‹ Angeklagte
gewesen. Vor 30 Jahren erlangte Weinhold traurige Berühmtheit. Auf
seiner Flucht aus dem ›Gefängnis DDR‹, wie Richter Knut-Henning Staake
es formulierte, hatte Weinhold zwei Grenzsoldaten erschossen. … Weinhold
besorgte sich damals einen Trommelrevolver. Eine Waffe, die aus völlig
ungeklärten Gründen Anfang dieses Jahres zum Einsatz kam. … Weinhold
selbst ließ über den Verteidiger den Anklagevorwurf bestätigen. Die
Staatsanwaltschaft ging davon aus, daß der Angeklagte freiwillig von
einem möglichen Tötungsversuch zurückgetreten ist. Denn in dem Revolver
waren noch Patronen vorhanden. Doch Weinhold war geflüchtet, statt
weiter zu feuern. Über das Motiv schwieg sich der Angeklagte aber aus. …
Allerdings warf ihm Richter Staake vor, daß er ›die Waffe behalten hat,
als der kalte Krieg schon lange vorbei‹ war.«
Diese wenigen Zeilen waren aufschlußreich genug: Der Richter hielt dem
Angeklagten zugute, daß er irgendwann aus dem »Gefängnis DDR«
ausgebrochen war und warf ihm nur vor, daß er seine damals benutzte
Waffe nach Ende des Kalten Krieges nicht entsorgt hatte. Der
Staatsanwalt wiederum nannte als strafmildernden Umstand die Tatsache,
daß er nicht alle Patronen verschossen hatte.
Vieles blieb ungeklärt bei diesem »Comeback« des Werner Weinhold. Klar
war nur: Der Mann hatte als Mörder »Rechtsgeschichte« geschrieben.