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Eine unverantwortliche Politik
Unser Mitglied Prof. Dr. Siegfried Dähne (Berlin)
legte unlängst beim
Bundesverfassungsgericht „wegen des fortwährenden
innerdeutschen
Kalten Krieges“ Verfassungsbeschwerde „über die
Rentenungerechtigkeit in der BRD“ ein. Dazu
wird in folgender Presseerklärung mitgeteilt:
Das Internationale Institut für Empirische
Sozialökonomie (INIFES) hat
2007 einen Forschungsbericht „Ausrangiert –
Arbeitsmarktprobleme Älterer
in den Regionen“ (Edition Hans-Böckler-Stiftung
Nr. 189) herausgebracht,
wonach Ostdeutsche im Durchschnitt eine höhere
Rente als Westdeutsche
erhalten. Als Gründe werden lediglich der höhere
Frauenanteil und die
längere Berufstätigkeit in der DDR angegeben.
Das Ergebnis erschien auf dem Titelblatt der
Bildzeitung vom 4.4.2007 und
führte zu heftigen Protesten, weil sich die
Westdeutschen zu Recht über
die angebliche Bevorzugung der Ostdeutschen
aufregen, und die Ost- deutschen über
diese offensichtliche Falschinformation
fassungslos sind, zum Beispiel in der Berliner
Zeitung vom 17.4.2007 und der UMSCHAU-
Fernsehsendung des MDR am gleichen Tag.
In dem darüber vom MDR eingerichteten und noch
laufenden Forum
(www.mdr.de) sind bereits über 100
Diskussionsbeiträge aus Ost und West
erschienen, die in vielen Fällen an den Kalten
Krieg der 60er Jahre erinnern.
Grund hierfür ist die Unkenntnis der Tatsache,
dass nahezu alle Zusatz-
versorgungsansprüche von mehr als 850 000 Bürgern
aus der DDR laut
Rentenüberleitungsgesetz (AAÜG) in die gesetzliche
Rente einbezogen
werden (und dadurch infolge der
Beitragsbemessungsgrenze derzeit auf
maximal 1700 Euro begrenzt sind), während die
Bürger aus der BRD ihre
Zusatzversorgungsansprüche (in beliebiger Höhe)
zusätzlich zur gesetz-
lichen Rente erhalten. Daraus folgt
notwendigerweise, dass die gesetzliche
Durchschnittsrente ehemaliger DDR-Bürger im
Vergleich zu den BRD-
Rentnern tatsächlich höher ist als die der
Westrentner.Laut Altersbericht
der Bundesregierung beträgt die durchschnittliche
Ostrente von Männern
derzeit etwa 105% und von Frauen etwa 125%
derWestrente. Dieses
scheinbare Missverhältnis würde noch viel stärker
zu Tage treten, wenn das
Ostrentenniveau, das derzeit bei etwa 87 % des
Westrentenniveaus liegt,
auf 100% angehoben würde. Mutmaßlich hat deswegen
die Bundes-
regierung die Angleichung des Rentenniveaus bisher
ausgesetzt.
Leidtragende der Situation sind insbesondere
Ostrentner, die keine Zusatz-
versorgungsansprüche aus der DDR haben, weil sie
trotz gleicher Lebens-
bedingungen mit nur etwa 87% der Rente auskommen
müssen, die den
Westdeutschen gezahlt wird. Der wesentliche Grund
für die verfahrene
Situation ist die Überführung der
Zusatzversorgungsansprüche der DDR-
Bürger in die gesetzliche Rente gemäß AAÜG, was
vom Bundestag und der
Bundesregierung vorsätzlich ignoriert wird, indem
wesentliche Tatsachen
verschwiegen werden und die Öffentlichkeit falsch
informiert wird. Besonders verwerflich ist
dabei der Tatbestand, dass der Eindruck erweckt
wird, die Kürzungen der
Zusatzversorgungsansprüche der DDR-Bürger
infolge der Beitragsbemessungsgrenze seien
gerechtfertigt, weil die
Zusatzversorgungssysteme nur DDR-systemnahen
Bürgern gewährt
worden seien und weil deren Berufsgruppen nach
Arbeitsgebieten, Umfang und Qualifikation
minderwertiger als die der Westdeutschen gewesen
seien. Gegen diese unverantwortliche Politik haben
sich bereits im Jahre 2003 über 60
internationale bekannte, politisch unbelastete
Wissen-
schaftler aus der DDR beim Petitionsausschuss
des Deutschen
Bundestages beschwert. Da davon nur etwa 30
Petitionen dem Bundestag vorgelegt worden sind,
der das Anliegen in Unkenntnis des vollen
Ausmaßes der Proteste in der Beschlussfassung
vom 04.03.2004 und erneut vom 14.12.2006
ablehnte, hat ein ehemaliger DDR-Bürger am 18.
Januar 2007 eine Verfassungsbeschwerde über den
Deutschen Bundestag beim
Bundesverfassungsgericht eingereicht
(Aktenzeichen 1 BvR 948/07,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr.
Theben, Berlin). Es bleibt abzuwarten, wie
das Gericht über diese Klage gegen den Deutschen
Bundestag entscheiden wird. |