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Eine unverantwortliche Politik

Unser Mitglied Prof. Dr. Siegfried Dähne (Berlin) legte unlängst beim
Bundesverfassungsgericht „wegen des fortwährenden innerdeutschen
Kalten Krieges“ Verfassungsbeschwerde „über die Rentenungerechtigkeit in
der BRD“ ein. Dazu wird in folgender Presseerklärung mitgeteilt:

Das Internationale Institut für Empirische Sozialökonomie (INIFES) hat
2007 einen Forschungsbericht „Ausrangiert – Arbeitsmarktprobleme Älterer
in den Regionen“ (Edition Hans-Böckler-Stiftung Nr. 189) herausgebracht,
wonach Ostdeutsche im Durchschnitt eine höhere Rente als Westdeutsche
erhalten. Als Gründe werden lediglich der höhere Frauenanteil und die
längere Berufstätigkeit in der DDR angegeben.

Das Ergebnis erschien auf  dem Titelblatt der Bildzeitung vom 4.4.2007 und
führte zu heftigen Protesten, weil sich die Westdeutschen zu Recht über
die angebliche Bevorzugung der Ostdeutschen aufregen, und die  Ost-
deutschen über diese offensichtliche Falschinformation fassungslos sind, zum Beispiel in der Berliner Zeitung vom 17.4.2007 und der UMSCHAU-
Fernsehsendung des MDR am gleichen Tag.

In dem darüber vom MDR eingerichteten und noch laufenden Forum
(www.mdr.de) sind bereits über 100 Diskussionsbeiträge aus Ost und West
erschienen, die in vielen Fällen an den Kalten Krieg der 60er Jahre erinnern.
Grund hierfür ist die Unkenntnis der Tatsache, dass nahezu alle Zusatz-
versorgungsansprüche von mehr als 850 000 Bürgern aus der DDR laut
Rentenüberleitungsgesetz (AAÜG) in die gesetzliche Rente einbezogen
werden (und dadurch infolge der Beitragsbemessungsgrenze derzeit auf
maximal 1700 Euro begrenzt sind), während die Bürger aus der BRD ihre
Zusatzversorgungsansprüche (in beliebiger Höhe) zusätzlich zur gesetz-
lichen Rente erhalten. Daraus folgt notwendigerweise, dass die gesetzliche
Durchschnittsrente ehemaliger DDR-Bürger im Vergleich zu den BRD-
Rentnern tatsächlich höher ist als die der Westrentner.Laut Altersbericht
der Bundesregierung beträgt die durchschnittliche Ostrente von Männern
derzeit etwa 105% und von Frauen etwa 125% derWestrente. Dieses
scheinbare Missverhältnis würde noch viel stärker zu Tage treten, wenn das
Ostrentenniveau, das derzeit bei etwa 87 % des Westrentenniveaus liegt,
auf 100% angehoben würde. Mutmaßlich hat deswegen die Bundes-
regierung die Angleichung des Rentenniveaus bisher ausgesetzt.

Leidtragende der Situation sind insbesondere Ostrentner, die keine Zusatz-
versorgungsansprüche aus der DDR haben, weil sie trotz gleicher Lebens-
bedingungen mit nur etwa 87% der Rente auskommen müssen, die den
Westdeutschen gezahlt wird. Der wesentliche Grund für die verfahrene
Situation ist die Überführung der Zusatzversorgungsansprüche der DDR-
Bürger in die gesetzliche Rente gemäß AAÜG, was vom Bundestag und der
Bundesregierung vorsätzlich ignoriert wird, indem wesentliche Tatsachen
verschwiegen werden und die Öffentlichkeit falsch informiert wird.
Besonders verwerflich ist dabei der Tatbestand, dass der Eindruck erweckt wird, die Kürzungen der Zusatzversorgungsansprüche der DDR-Bürger
infolge der Beitragsbemessungsgrenze seien gerechtfertigt, weil die Zusatzversorgungssysteme nur DDR-systemnahen Bürgern gewährt
worden seien und weil deren Berufsgruppen nach Arbeitsgebieten, Umfang und Qualifikation minderwertiger als die der Westdeutschen gewesen
seien. Gegen diese unverantwortliche Politik haben sich bereits im Jahre 2003 über 60 internationale bekannte, politisch unbelastete Wissen-
schaftler aus der DDR beim Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages beschwert. Da davon nur etwa 30 Petitionen dem Bundestag vorgelegt worden sind, der das Anliegen in Unkenntnis des vollen Ausmaßes der Proteste in der Beschlussfassung vom 04.03.2004 und erneut vom
14.12.2006 ablehnte, hat ein ehemaliger DDR-Bürger am 18. Januar 2007 eine Verfassungsbeschwerde über den Deutschen Bundestag beim
Bundesverfassungsgericht eingereicht (Aktenzeichen 1 BvR 948/07, Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Theben, Berlin). Es bleibt
abzuwarten, wie das Gericht über diese Klage gegen den Deutschen Bundestag entscheiden wird. 

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