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Weiter Bürger zweiter Klasse

Der Sprecherrat des GBM -Ortsverbands Leipzig wandte sich im November 07 an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit einem Schreiben, in dem e heißt:

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

auch 17 Jahre nach der Vereinigung gibt es noch immer eine erhebliche Differenz zwischen den aktuellen Rentenwerten Ost und Wiest, die entscheidend für die Rentenhöhe ist. Der aktuelle Rentenwert Ost beträgt im Jahre 2007 23,09 Euro, der Rentenwert West 26,27 Euro. Mithin besteht eine Differenz von 3,18 Euro pro Rentenpunkt. Was demgegenüber die Preise generell, die Tarife für Strom, Gas und Wasser, für öffentliche Verkehrsmittel usw. angeht, haben sie sich denen in den alten Bundesländern längst angeglichen.

In der öffentlichen Diskussion wird häufig argumentiert, dass die Renten in den neuen Bundesländern sich im Durchschnitt den Renten in den alten Bundesländern angenähert und bei den Frauenwerten diese bereits überholt hätten. Diese Argumentation verkennt die Probleme der Überführung der DDR-Rentenansprüche völlig. Mit den Rentenüberleitungsgesetzen wurden alle Renten- und Versorgungsansprüche von DDR-Bürgern in de gesetzliche Rentenversicherung überführt und ihre Höhe durch die Beitragsbemessungs-grenze gekappt. Bei der Errechnung der Durchschnittswerte für die Rentenhöhe Ost sind folglich alle Beschäftigungsgruppen einbezogen, so auch Professoren und Dozenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen, Direktoren und leitende Mitarbeiter der Wirtschaft, der Volksbildung, der Justiz usw. Diese Berufsgruppen, die in den alten Bundesländern Altersbezüge als Beamte oder aus berufsständischen Versorgungssystemen beziehen, heben selbstverständlich die Durchschnittsrenten aus der Rentenversicherung und verfälschen das Bild der durchschnittlich gezahlten Renten.

Das ergibt ein zweifach verfälschtes Bild. Ohne Berücksichtigung dieser Berufsgruppen ergäben sich wesentlich niedrigere  Rentenwerte für die Ostrentner. Dieser Personenkreis erhält durch die Begrenzung der Renten entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze andererseits lediglich die Hälfte bis ein Drittel der Altersbezüge, die ihre Altersgefährten bei gleich ausgeübten Tätigkeiten in den alten Bundesländern durch die Beamtenversorgung und Renten der berufsständischen Versorgungssysteme beziehen. Eine Angleichung der Rentenwerte Ost an die Rentenwerte West würde also keineswegs eine Bevorteilung der Rentner in den neuen Bundesländern bedeuten.

Die unterschiedlichen Rentenwerte werden unter anderem auch damit begründet, dass in den neuen Bundesländern die Einkommen niedriger sind als im Westen. Dabei bleibt völlig unberücksichtigt, dass nach der staatlichen Einheit 1,5 Millionen Bürger von Ost nach West gewandert sind. Erst haben, auf der Suche nach Arbeit, unsere Kinder die neuen Bundesländer verlassen, jetzt sind es zunehmend unsere Enkel, die wir erzogen und betreut haben. Sie zahlen in die Rentenkassen der alten Bundesländer ein. Im Ergebnis führt das zum weiteren Ausbluten der neuen Bundesländer. Unberücksichtigt sind dabei noch zehntausende, die in die alten Bundesländer pendeln, um ihre Existenz zu sichern. Hierzu kommt, dass die Bundesrepublik Deutschland das einzige Land in Europa ist, in dem die Löhne nicht nach der Arbeitsleistung und die Renten nicht nach der Lebensleistung, sondern nach dem Wohnort Ost oder West bzw. nach politischen Kriterien geleistet werden.

Wir glauben, dass die Rentnerinnen und Rentner der neuen Bundesländer erwarten dürfen, dass noch zu ihren Lebzeiten Perspektiven eröffnet werden, die eine Gleichbehandlung ermöglichen, und dass ihnen das Gefühl genommen wird, im heutigen Deutschland immer noch Bürger zweiter Klasse zu sein.

 

 
 
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erschienen im Dezember 2009

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