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Weiter Bürger zweiter Klasse
Der Sprecherrat des GBM -Ortsverbands Leipzig wandte
sich im November 07 an Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel mit einem Schreiben, in dem e heißt:
Sehr
geehrte Frau Bundeskanzlerin,
auch 17
Jahre nach der Vereinigung gibt es noch immer eine
erhebliche Differenz zwischen den aktuellen
Rentenwerten Ost und Wiest, die entscheidend für die
Rentenhöhe ist. Der aktuelle Rentenwert Ost beträgt im
Jahre 2007 23,09 Euro, der Rentenwert West 26,27 Euro.
Mithin besteht eine Differenz von 3,18 Euro pro
Rentenpunkt. Was demgegenüber die Preise generell, die
Tarife für Strom, Gas und Wasser, für öffentliche
Verkehrsmittel usw. angeht, haben sie sich denen in
den alten Bundesländern längst angeglichen.
In
der öffentlichen Diskussion wird häufig argumentiert,
dass die Renten in den neuen Bundesländern sich im
Durchschnitt den Renten in den alten Bundesländern
angenähert und bei den Frauenwerten diese bereits
überholt hätten. Diese Argumentation verkennt die
Probleme der Überführung der DDR-Rentenansprüche
völlig. Mit den Rentenüberleitungsgesetzen wurden alle
Renten- und Versorgungsansprüche von DDR-Bürgern in de
gesetzliche Rentenversicherung überführt und ihre Höhe
durch die Beitragsbemessungs-grenze gekappt. Bei der
Errechnung der Durchschnittswerte für die Rentenhöhe
Ost sind folglich alle Beschäftigungsgruppen
einbezogen, so auch Professoren und Dozenten der
Universitäten, Hoch- und Fachschulen, Direktoren und
leitende Mitarbeiter der Wirtschaft, der Volksbildung,
der Justiz usw. Diese Berufsgruppen, die in den alten
Bundesländern Altersbezüge als Beamte oder aus
berufsständischen Versorgungssystemen beziehen, heben
selbstverständlich die Durchschnittsrenten aus der
Rentenversicherung und verfälschen das Bild der
durchschnittlich gezahlten Renten.
Das ergibt
ein zweifach verfälschtes Bild. Ohne Berücksichtigung
dieser Berufsgruppen ergäben sich wesentlich
niedrigere Rentenwerte für die Ostrentner.
Dieser Personenkreis erhält durch die Begrenzung der
Renten entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze
andererseits lediglich die Hälfte bis ein Drittel der
Altersbezüge, die ihre Altersgefährten bei gleich
ausgeübten Tätigkeiten in den alten Bundesländern
durch die Beamtenversorgung und Renten der
berufsständischen Versorgungssysteme beziehen. Eine
Angleichung der Rentenwerte Ost an die Rentenwerte
West würde also keineswegs eine Bevorteilung der
Rentner in den neuen Bundesländern bedeuten.
Die unterschiedlichen Rentenwerte werden unter anderem
auch damit begründet, dass in den neuen Bundesländern
die Einkommen niedriger sind als im Westen. Dabei
bleibt völlig unberücksichtigt, dass nach der
staatlichen Einheit 1,5 Millionen Bürger von Ost nach
West gewandert sind. Erst haben, auf der Suche nach
Arbeit, unsere Kinder die neuen Bundesländer
verlassen, jetzt sind es zunehmend unsere Enkel, die
wir erzogen und betreut haben. Sie zahlen in die
Rentenkassen der alten Bundesländer ein. Im Ergebnis
führt das zum weiteren Ausbluten der neuen
Bundesländer. Unberücksichtigt sind dabei noch
zehntausende, die in die alten Bundesländer pendeln,
um ihre Existenz zu sichern. Hierzu kommt, dass die
Bundesrepublik Deutschland das einzige Land in Europa
ist, in dem die Löhne nicht nach der Arbeitsleistung
und die Renten nicht nach der Lebensleistung, sondern
nach dem Wohnort Ost oder West bzw. nach politischen
Kriterien geleistet werden.
Wir glauben, dass
die Rentnerinnen und Rentner der neuen Bundesländer
erwarten dürfen, dass noch zu ihren Lebzeiten
Perspektiven eröffnet werden, die eine
Gleichbehandlung ermöglichen, und dass ihnen das
Gefühl genommen wird, im heutigen Deutschland immer
noch Bürger zweiter Klasse zu sein.
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